Wann muss ich Inkassokosten zahlen?
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Wenn Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, dann wird die Frage „ob Sie Inkassokosten zahlen müssen“ von der Vorfrage abhängen ob Sie mit Ihrer Zahlungsverpflichtung in Zahlungsverzug geraten sind und Ihrem Gläubiger schulden. Wenn Sie Dienstleistungen beauftragt haben, Waren gekauft habe und Ihr Vertragspartner ordnungsgemäß die Leistung erbracht hat schulden Sie den Kaufpreis / Werklohn. Auch wenn Sie ein Darlehen erhalten haben und Sie zahlen nicht am Fälligkeitstag das Darlehen zurück geraten Sie unweigerlich in Zahlungsverzug.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Sie in Zahlungsverzug geraten, wenn Sie das Zahlungsziel auf der übergebenen Rechnung überschreiten und nicht bezahlen. Eine Zahlungserinnerung oder ein Mahnschreiben wäre in diesem Falle nicht notwendig. Ihr Vertragspartner könnte sogleich ein Inkassounternehmen beauftragen mit der Betreibung der Forderung.
Wenn Sie sich im Zahlungsverzug befinden und Ihr Vertragspartner ein Inkassounternehmen beauftragt um seine Forderung einbringlich zu machen, sind Sie verpflichtet die entstandenen Inkassokosten zu bezahlen. Dieser Anspruch auf Zahlung der Betreibungskosten findet sich im Gesetz wieder und kann bei Weigerung zur Zahlung gerichtlich eingeklagt werden. Sofern der Anspruch gegen Sie nicht rechtmäßig ist (zB Sie haben keine Ware erhalten) so versteht sich von selbst, dass die Inkassokosten nicht zu zahlen sind. Die Inkassokosten sind im Gesetz verbrieft. Das heißt Inkassokosten bedürfen keiner vertraglichen Vereinbarung.
Die Höhe der Inkassokosten hängt von der Grundforderung ab in Verbindung mit dem gesetzten Aufwand den das Inkassoinstitut betreibt. Grundsätzlich gilt: Je mehr Aufwand der Schuldner verursacht, umso höhere Kosten sind gerechtfertigt. Da sich die Höhe der Forderung von der Grundforderung abhängig ist, kann bereits das erste Mahnschreiben entsprechend hohe Betreibungskosten ausweisen.
Wir empfehlen Ihnen sobald Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassoinstitut erhalten haben sich umgehend mit der offenen Forderung zu beschäftigen und unverzüglich mit dem Inkassoinstitut Kontaktaufnehmen. In einem Gespräch lassen sich bei Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarung mit dem Inkassounternehmen treffen um die Kosten nicht weiter steigen zu lassen.
Das unvernünftigste was ein Schuldner machen kann ist auf die Forderung gar nicht erst zu reagieren. Diese Strategie kann absolut nicht geraten werden, da die Schulden nicht einfach verschwinden und auch die Kosten für den Schuldner bei Untätigkeit immer höher werden. Sofern überdies der Gerichtsweg unvermeidbar wird, wird der Schuldner zusätzlich mit Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren konfrontiert.