Mithilfe des Forderungsverkaufs haben Unternehmen die Möglichkeit, mittels Verkauf Ihrer eigenen Forderungen, die Sie gegen Dritte haben (Schuldner), Ihre Liquidität zu verbessern und so Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Grundsätzlich entstehen Liquiditätslücken im Unternehmen wenn die Schuldner mit der Bezahlung der offenen Forderungen in Verzug geraten oder wenn durch bewusstes Hinauszögern der Forderung der Zahlungszeitpunkt nach hinten verschoben wird. Durch die Nichtzahlung der Schuld, räumt sich der Schuldner unweigerlich und ohne diesbezüglich ein Einverständnis vom Gläubiger erhalten zu haben einen Lieferantenkredit ein. Durch die Möglichkeit des Forderungsverkaufes (Factoring) können gerade auch diese Liquiditätsengpässe so gut wie möglich vermieden werden. Factoring schafft daher in den Unternehmen direkte Liquiditätszuwächse.
Neben der zuvor erwähnten sofortigen Erhöhung der Liquidität, durch die Bereitstellung von Kapital, wird auch die Eigenkapitalquote im Unternehmen erhöht. Dies bedeutet auch in der Konsequenz, dass in Wachstumsphasen mehr Kapital den Firmen bereitsteht, um zu investieren. Dies könnte gerade mit Blick auf den Mitbewerb ein entscheidender Faktor sein, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein. Da sich auch immer striktere Auflagen für die Kreditvergabe herausbilden wie zB. Basel II + III gibt Factoring einen sofortigen Liquiditätszuwachs ohne den mühseligen Weg der Kreditvergabe zu durchlaufen.
Durch den Verkauf erhält das Unternehmen sofort mehr liquide Mittel
Zahlungsverzug eines Schuldners oder sogar das gesamte Rechnungsausfallsrisiko geht auf den Factor über. Dadurch erhält der Unternehmer Planungssicherheit und senkt das Risiko von Liquiditätsengpässe.
Durch den Forderungsverkauf wird die Bildung von Passiva in der Bilanz vermieden. Dadurch erhalten Unternehmer eine Verbesserung der Bilanz.
Sofern die Forderung vom Schuldner nicht bezahlt wird, kümmert sich ab nun der Factor um das Inkasso- und Mahnwesen. Außergerichtliches Inkasso zählt nicht mehr zu dem alltäglilchen Geschäftsprozess des Unternehmens. Der Unternehmer kann sich ausschließlich um sein Kerngeschäft kümmern.
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In den letzten Jahren hat immer mehr der Mittelstand nach der beliebten Finanzierungsform des Forderungskaufs / Forderungsverkaufs nachgefragt. In früheren Tagen war der Forderungsverkauf Großunternehmen vorbehalten. Heutzutage profitieren auch kleine und mittlere Unternehmen von den zahlreichen Vorteilen des Factorings. Es hat sich eine Vielzahl von Factor-Anbietern am Markt niedergelassen. Über die jeweiligen Konditionen der finanzierenden Gesellschaften einen Überblick zu behalten, ist aufgrund der Vielzahl beinahe unmöglich.
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Wie bereits dargestellt entfällt für den Unternehmer der sich der Finanzierungsform des Factorings bedient die Forderungsüberwachung seiner Schuldner. Sofern der Schuldner nicht zahlt und in Zahlungsverzug gerät übernimmt grundsätzlich die finanzierende Gesellschaft das Inkassowesen.
ACHTUNG: Bevor Sie die Forderung Verkaufen gibt es einiges zu beachten. Die Praxis aus dem Inkassoalltag von die LIONHEAD INKASSO hat gezeigt, das es auch Stolpersteine bei einer Factoring Vereinbarung geben kann.
Im Inkassoalltag kommt es immer wieder vor, dass das Inkassoinstitut mit der Betreibung von offenen Forderungen beauftragt wird, die zuvor eine Factor Gesellschaft abgekauft hat, jedoch die Klausel vereinbart wurde, dass bei einem Zahlungsausfall nicht das Risiko von der Facto Gesellschaft getragen wird. Im Ergebnis übernimmt hier die finanzierende Gesellschaft nicht die Finanzierung der Forderung. Es kann auch sein, dass bereits erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen sind.
Um hier böse Überraschungen zu vermeiden, sollten die Finanzierungsbedingungen gründlich studiert werden und vor Vertragsabschluss sollte ein Experte (insbesondere ein Rechtsanwalt) mit Ihnen Rücksprache halten.
LIONHEAD INKASSO rät daher die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bestenfalls von einem Rechtsanwalt beraten, der für Sie die Klauseln prüft.
Diese Frage wird vor allem dann akut, wenn sich Ihr Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet, oder Sie die Vermutung haben, dass es zu einem Zahlungsausfall kommen könnte. Sofern Ihr Schuldner bereits Bonitätsschwierigkeiten hat, könnte es für den Unternehmer schwieriger sein zu guten Konditionen seine Forderung zu verkaufen. Das Ausfallsrisiko spielt für die Bewertung des Kaufpreises eine bedeutende Rolle. LIONHEAD INKASSO empfiehlt in diesem Fall Rücksprache mit dem Inkassobüro zu führen. Eine maßgeschneiderte Lösung wäre der ideale Weg in dieser Situation. Zudem arbeiten auch Inkassounternehmen mit finanzierenden Gesellschaften zusammen. Sprechen Sie mit Ihrem Inkassopartner. Gerne auch beraten Sie die Mitarbeiter die LIONHEAD INKASSO über die Möglichkeiten bei „kritischen Forderungen“.
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Der Forderungsverkauf ist ein wichtiges Instrument der Unternehmensfinanzierung und in heutiger Zeit nicht mehr aus dem Wirtschaftsleben wegzudenken. Obwohl die Tätigkeit des Factorings auf den ersten Blick recht simple erscheint – Geld gegen Forderung – ist die Ausübung in Österreich reglementiert und konzessionspflichtig. Factoring ist ein Bankgeschäft und unterliegt dem Bankwesengesetz (BWG). Um Factoring anbieten zu dürfen, bedarf das Unternehmen einer entsprechenden behördlichen Konzession. Die Finanzierende Gesellschaft benötigt in Österreich eine Bankenkonzession, um den Forderungsverkauf am Markt anbieten zu können. Für die österreichischen Factoring-Anbieter gelten strenge Auflagen sowie umfangreiche nationale und europarechtliche Vorschriften.
Zur Frage ob Factoring auch Inkassoinstute anbieten dürfen? Laut Gewerbeordnung dürfen sich in Österreich Inkassounternehmen keine Forderungen abtreten lassen. Überdies benötigt man für den Forderungskauf eine Bankenlizenz. Die Beantwortung der Frage wird daher zu verneinen sein.
Der OGH hat sich in Österreich deutlich zur Kaufvertragsnatur ausgesprochen. In seiner Entscheidung aus dem Jahr 1994 (2 Ob 504/94 hat der Oberste Gerichtshof dies wie folgt begründet: „Können aus der Gestaltung der Factoringvereinbarung keine durchschlagenden Gründe für die Einordnung als Kreditvertrag gewonnen werden, so ist dem deutlich geäußerten Parteiwillen der Vorrang einzuräumen und von einer kaufvertraglichen Konstruktion auszugehen.“
Factoring Gesellschaften kaufen die Forderungen grundsätzlich nach folgendem Schema an: Grundsätzlich kauft die finanzierende Gesellschaft sämtliche Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Der Kauf erfolgt im Sinner einer Globalzession. Dadurch geht das Eigentum auf die erwerbende Gesellschaft über.
Befindet sich Ihr Schuldner in Zahlungsverzug kontaktieren Sie einfach, schnell und unverbindlich das LIONHEAD INKASSO Team. Gerne beraten wir Sie und suchen für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.
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Geschätzte Kunden, aufgrund unserer hohen Nachfrage übernehmen wir vorrangig Aufträge mit einer Auftragsgebühr.
Informativ halten wir fest, dass wir KEINE Rechtsberatung und keine Aktenaufbereitung anbieten! Für eine Sachverhaltsaufbereitung können Sie sich gerne an unsere Partneranwälte wenden. Ihre zum Inkasso übergebene Forderung MUSS bestimmt und UNBESTRITTEN sein.
Danke für Ihr Verständnis.
Das Team von LIONHEAD INKASSO