Der Forderungsverkauf in Österreich

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Inkas­soLeis­tun­gen für Pri­vat und Unter­neh­men 

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Der Forderungsverkauf in Österreich – Finanzierungsinstrument auch im Inkassoalltag 

Mit­hil­fe des For­de­rungs­ver­kaufs haben Unter­neh­men die Mög­lich­keit, mit­tels Ver­kauf Ihrer eige­nen For­de­run­gen, die Sie gegen Drit­te haben (Schuld­ner), Ihre Liqui­di­tät zu ver­bes­sern und so Liqui­di­täts­eng­päs­se zu ver­mei­den. Grund­sätz­lich ent­ste­hen Liqui­di­täts­lü­cken im Unter­neh­men wenn die Schuld­ner mit der Bezah­lung der offe­nen For­de­run­gen in Ver­zug gera­ten oder wenn durch bewuss­tes Hin­aus­zö­gern der For­de­rung der Zah­lungs­zeit­punkt nach hin­ten ver­scho­ben wird. Durch die Nicht­zah­lung der Schuld, räumt sich der Schuld­ner unwei­ger­lich und ohne dies­be­züg­lich ein Ein­ver­ständ­nis vom Gläu­bi­ger erhal­ten zu haben einen Lie­fe­ran­ten­kre­dit ein. Durch die Mög­lich­keit des For­de­rungs­ver­kau­fes (Fac­to­ring) kön­nen gera­de auch die­se Liqui­di­täts­eng­päs­se so gut wie mög­lich ver­mie­den wer­den. Fac­to­ring schafft daher in den Unter­neh­men direk­te Liquiditätszuwächse. 

Welche Vorteile bietet der Forderungsverkauf (Factoring) – „Cash is King“

Neben der zuvor erwähn­ten sofor­ti­gen Erhö­hung der Liqui­di­tät, durch die Bereit­stel­lung von Kapi­tal, wird auch die Eigen­ka­pi­tal­quo­te im Unter­neh­men erhöht. Dies bedeu­tet auch in der Kon­se­quenz, dass in Wachs­tums­pha­sen mehr Kapi­tal den Fir­men bereit­steht, um zu inves­tie­ren. Dies könn­te gera­de mit Blick auf den Mit­be­werb ein ent­schei­den­der Fak­tor sein, um der Kon­kur­renz einen Schritt vor­aus zu sein. Da sich auch immer strik­te­re Auf­la­gen für die Kre­dit­ver­ga­be her­aus­bil­den wie zB. Basel II + III gibt Fac­to­ring einen sofor­ti­gen Liqui­di­täts­zu­wachs ohne den müh­se­li­gen Weg der Kre­dit­ver­ga­be zu durchlaufen.

Die Vorteile des Factorings / Forderungsverkauf auf einen Blick

Durch den Ver­kauf erhält das Unter­neh­men sofort mehr liqui­de Mittel

Zah­lungs­ver­zug eines Schuld­ners oder sogar das gesam­te Rech­nungs­aus­falls­ri­si­ko geht auf den Fac­tor über. Dadurch erhält der Unter­neh­mer Pla­nungs­si­cher­heit und senkt das Risi­ko von Liquiditätsengpässe.

Durch den For­de­rungs­ver­kauf wird die Bil­dung von Pas­si­va in der Bilanz ver­mie­den. Dadurch erhal­ten Unter­neh­mer eine Ver­bes­se­rung der Bilanz.

Sofern die For­de­rung vom Schuld­ner nicht bezahlt wird, küm­mert sich ab nun der Fac­tor um das Inkas­so- und Mahn­we­sen. Außer­ge­richt­li­ches Inkas­so zählt nicht mehr zu dem all­täg­li­l­chen Geschäfts­pro­zess des Unter­neh­mens. Der Unter­neh­mer kann sich aus­schließ­lich um sein Kern­ge­schäft kümmern.

Inkas­soLeis­tun­gen für Pri­vat und Unter­neh­men aus Han­del, Gewer­be, Indus­trie, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und öffent­li­cher Hand.

Factoring und der Mittelstand – Starkes Interesse dieser beliebten Finanzierungsform

In den letz­ten Jah­ren hat immer mehr der Mit­tel­stand nach der belieb­ten Finan­zie­rungs­form des For­de­rungs­kaufs / For­de­rungs­ver­kaufs nach­ge­fragt. In frü­he­ren Tagen war der For­de­rungs­ver­kauf Groß­un­ter­neh­men vor­be­hal­ten. Heut­zu­ta­ge pro­fi­tie­ren auch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men von den zahl­rei­chen Vor­tei­len des Fac­to­rings. Es hat sich eine Viel­zahl von Fac­tor-Anbie­tern am Markt nie­der­ge­las­sen. Über die jewei­li­gen Kon­di­tio­nen der finan­zie­ren­den Gesell­schaf­ten einen Über­blick zu behal­ten, ist auf­grund der Viel­zahl bei­na­he unmöglich.

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Auslagerung des Inkassowesens sowie der Mahnwehsens

Wie bereits dar­ge­stellt ent­fällt  für den Unter­neh­mer der sich der Finan­zie­rungs­form des Fac­to­rings bedient die For­de­rungs­über­wa­chung sei­ner Schuld­ner. Sofern der Schuld­ner nicht zahlt und in Zah­lungs­ver­zug gerät über­nimmt grund­sätz­lich die finan­zie­ren­de Gesell­schaft das Inkas­so­we­sen.
ACHTUNG: Bevor Sie die For­de­rung Ver­kau­fen gibt es eini­ges zu beach­ten. Die Pra­xis aus dem Inkas­so­all­tag von die LIONHEAD INKASSO hat gezeigt, das es auch Stol­per­stei­ne bei einer Fac­to­ring Ver­ein­ba­rung geben kann.

Stolpersteine bei Factoring in Verbindung mit Forderungsausfällen (Praxis aus dem Inkassoalltag)

Im Inkas­so­all­tag kommt es immer wie­der vor, dass das Inkas­so­in­sti­tut mit der Betrei­bung von offe­nen For­de­run­gen beauf­tragt wird, die zuvor eine Fac­tor Gesell­schaft abge­kauft hat, jedoch die Klau­sel ver­ein­bart wur­de, dass bei einem Zah­lungs­aus­fall nicht das Risi­ko von der Fac­to Gesell­schaft getra­gen wird. Im Ergeb­nis über­nimmt hier die finan­zie­ren­de Gesell­schaft nicht die Finan­zie­rung der For­de­rung. Es kann auch sein, dass bereits erhal­te­nen Zah­lun­gen zurück­zu­zah­len sind.
Um hier böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den, soll­ten die Finan­zie­rungs­be­din­gun­gen gründ­lich stu­diert wer­den und vor Ver­trags­ab­schluss soll­te ein Exper­te (ins­be­son­de­re ein Rechts­an­walt) mit Ihnen Rück­spra­che hal­ten.
LIONHEAD INKASSO rät daher die Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, las­sen Sie sich bes­ten­falls von einem Rechts­an­walt bera­ten, der für Sie die Klau­seln prüft. 

Forderungsverkauf oder doch lieber ein Inkassoinstitut einschalten?

Die­se Fra­ge wird vor allem dann akut, wenn sich Ihr Schuld­ner bereits im Zah­lungs­ver­zug befin­det, oder Sie die Ver­mu­tung haben, dass es zu einem Zah­lungs­aus­fall kom­men könn­te. Sofern Ihr Schuld­ner bereits Boni­täts­schwie­rig­kei­ten hat, könn­te es für den Unter­neh­mer schwie­ri­ger sein zu guten Kon­di­tio­nen sei­ne For­de­rung zu ver­kau­fen. Das Aus­falls­ri­si­ko spielt für die Bewer­tung des Kauf­prei­ses eine bedeu­ten­de Rol­le. LIONHEAD INKASSO emp­fiehlt in die­sem Fall Rück­spra­che mit dem Inkas­so­bü­ro zu füh­ren. Eine maß­ge­schnei­der­te Lösung wäre der idea­le Weg in die­ser Situa­ti­on. Zudem arbei­ten auch Inkas­so­un­ter­neh­men mit finan­zie­ren­den Gesell­schaf­ten zusam­men. Spre­chen Sie mit Ihrem Inkasso­part­ner. Ger­ne auch bera­ten Sie die Mit­ar­bei­ter die LIONHEAD INKASSO über die Mög­lich­kei­ten bei „kri­ti­schen Forderungen“.

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Factoring in Österreich – Wer darf das tun? Dürfen das auch Inkassoinstitute?

Der For­de­rungs­ver­kauf ist ein wich­ti­ges Instru­ment der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung und in heu­ti­ger Zeit nicht mehr aus dem Wirt­schafts­le­ben weg­zu­den­ken. Obwohl die Tätig­keit des Fac­to­rings auf den ers­ten Blick recht simp­le erscheint – Geld gegen For­de­rung – ist die Aus­übung in Öster­reich regle­men­tiert und kon­zes­si­ons­pflich­tig. Fac­to­ring ist ein Bank­ge­schäft und unter­liegt dem Bank­we­sen­ge­setz (BWG). Um Fac­to­ring anbie­ten zu dür­fen, bedarf das Unter­neh­men einer ent­spre­chen­den behörd­li­chen Kon­zes­si­on. Die Finan­zie­ren­de Gesell­schaft benö­tigt in Öster­reich eine Ban­ken­kon­zes­si­on, um den For­de­rungs­ver­kauf am Markt anbie­ten zu kön­nen. Für die öster­rei­chi­schen Fac­to­ring-Anbie­ter gel­ten stren­ge Auf­la­gen sowie umfang­rei­che natio­na­le und euro­pa­recht­li­che Vor­schrif­ten.
Zur Fra­ge ob Fac­to­ring auch Inkas­so­in­st­ute anbie­ten dür­fen? Laut Gewer­be­ord­nung dür­fen sich in Öster­reich Inkas­so­un­ter­neh­men kei­ne For­de­run­gen abtre­ten las­sen. Über­dies benö­tigt man für den For­de­rungs­kauf eine Ban­ken­li­zenz. Die Beant­wor­tung der Fra­ge wird daher zu ver­nei­nen sein.

Die Rechtsnatur des Factoring Vertrages 

Der OGH hat sich in Öster­reich deut­lich zur Kauf­ver­trags­na­tur aus­ge­spro­chen. In sei­ner Ent­schei­dung aus dem Jahr 1994 (2 Ob 504/94 hat der Obers­te Gerichts­hof dies wie folgt begrün­det: Kön­nen aus der Gestal­tung der Fac­to­ring­ver­ein­ba­rung kei­ne durch­schla­gen­den Grün­de für die Ein­ord­nung als Kre­dit­ver­trag gewon­nen wer­den, so ist dem deut­lich geäu­ßer­ten Par­tei­wil­len der Vor­rang ein­zu­räu­men und von einer kauf­ver­trag­li­chen Kon­struk­ti­on auszugehen.“

Fac­to­ring Gesell­schaf­ten kau­fen die For­de­run­gen grund­sätz­lich nach fol­gen­dem Sche­ma an: Grund­sätz­lich kauft die finan­zie­ren­de Gesell­schaft sämt­li­che For­de­run­gen aus dem Geschäfts­be­trieb des Unter­neh­mens. Der Kauf erfolgt im Sin­ner einer Glo­bal­zes­si­on. Dadurch geht das Eigen­tum auf die erwer­ben­de Gesell­schaft über.

 

Befin­det sich Ihr Schuld­ner in Zah­lungs­ver­zug kon­tak­tie­ren Sie ein­fach, schnell und unver­bind­lich das LIONHEAD INKASSO Team. Ger­ne bera­ten wir Sie und suchen für Sie eine maß­ge­schnei­der­te Lösung.

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