Die betrügerische Krida im Inkassoalltag
Inhaltsverzeichnis
- § 156 STGB regelt den Tatbestand der betrügerischen Krida
- Verspätete Erstellung von Jahresabschlüssen – kridaträchtiges Handeln?
- § 159 StGB Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
- Verzögerung der Insolvenzanmeldung in Verbindung mit der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
- Wenn Gebietskörperschaften eingreifen um Zahlungsunfähigkeiten abzuwenden
- Wie kann mir LIONHEAD helfen, wenn ich Opfer eines betrügerischen Krida Deliktes wurde?
Wenn es um die Bezahlung von Schulden geht oder in diesem Kontext besser gesagt am die Nichtbezahlung von Schulden geht kommt es im Inkassoalltag immer wieder vor, dass so mancher Schuldner sein Vermögen zum Schein verringert.
Bei der jeweiligen Einzelfallbetrachtung mag es auch immer wieder menschlich verständlich sein, wenn ein Schuldner sein Geld nicht gerne zur Tilgung seiner Schulden herausgeben möchte, doch muss auch immer die Situation des Gläubigers berücksichtigt werden, der im Glauben auf den redlichen Geschäftsverkehr gehandelt hat und sich gegenüber seinem Vertragspartner, dem späteren Schuldner, korrekt verhalten hat.
§ 156 STGB regelt den Tatbestand der betrügerischen Krida
Ein Schuldner verwirklicht diese Strafrechtsnorm, wenn er sein Vermögen verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt. Weiters wird der Strafrechtstatbestand der betrügerischen Krida verwirklicht, wenn der Schuldner eine nicht bestehende Verbindlichkeit vortäuscht oder eine nicht bestehende Verbindlichkeit anerkennt und dadurch sein Vermögen verringert oder nur zum Schein verringert. Diese gesetzte Verhaltensweise durch den Schuldner muss dazu führen, dass seine Gläubiger (zumindest ein Gläubiger) an der Befriedigung der Forderung geschmälert oder zur Gänze vereitelt worden sind.
Es kann festgehalten werden, dass Personen dann kridaträchtig handeln und den strafrechtlichen Tatbestand der betrügerischen Krida erfüllen, sofern Sie gegen die Grundsätze des ordentlichen Wirtschaftens leben und dadurch einen nicht unbedeutenden Teil Ihres Vermögens verbringen, beschädigen, unbrauchbar machen oder verschenken. Zum Beispiel handelt es sich auch um einen Fall von kridaträchtigem Handeln, wenn der Schuldner über ein ungewöhnlich gewagtes Geschäft ausführt, dass nicht zu seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört, übermäßig hohe Beträge ausgibt oder diese Beträge dem Glückspiel oder einer Wette zum Opfer gefallen sind.
Auch kann das Delikt der betrügerischen Krida verwirklicht werden, wenn der Schuldner einen übermäßigen Aufwand verzeichnet, der mit seinen Vermögensverhältnissen in einem auffallenden Widerspruch steht.
Beispielsweise stand in Innsbruck ein Ex — Unternehmer vor Gericht, der vom Firmenkonto EUR 41.200,– abgehoben hat und EUR 16.000,– für privates Vergnügen in einem Casino Urlaub verspielt hat.
Der Tatbestand der betrügerischen Krida könnte insofern für Unternehmer (vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung) schlagend werden, sofern durch ein beschriebenes Verhalten Gläubiger am Vermögen geschädigt werden könnten.

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Verspätete Erstellung von Jahresabschlüssen – kridaträchtiges Handeln?
Durchaus könnte das Handeln von Geschäftsführern einen kridaträchtigen Charakter haben, sofern Jahresabschlüsse verspätet erstellt werden, dass ein zeitnaher Überblick auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erheblich erschwert wird. Die verspätete Erstellung des Jahresabschlusses widerspricht zudem den ordentlichen Grundsätzen des Wirtschaftens. Auch in diesem Fall muss die Handlung dazu geführt haben, dass der Gläubiger am Vermögen geschmälert wurde, oder die Befriedigung vereitelt wurde. Im Inkassoverfahren prüft LIONHEAD INKASSO den Tatbestand der betrügerischen Krida dann, wenn wir erfahren haben oder uns bekannt wurde, dass der Schuldner plötzlich vorgibt vermögenslos zu sein. Durchaus könnte es sein, dass das Vermögen übertragen wurde, oder das Vermögen durch vorgetäuschte Verbindlichkeiten vorsätzlich verringert wurde.

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§ 159 StGB Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
Das Strafgesetzbuch regelt in seinem § 159 StGB die fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Bei diesem Delikt handelt der Schädiger aus Fahrlässigkeit. Ein Vorsatz auf die Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen muss nicht nachgewiesen werden. Dieses Delikt ist die Fahrlässigkeitsvariante des Delikts gem. § 158 StGB der die Begünstigung eines Gläubigers regelt.
Der bedeutende Unterschied dieser zwei Strafrechtsnormen ist jener, dass die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ausschließlich fahrlässig begangen werden kann, wogegen die Begünstigung eines Gläubigers nur vorsätzliche verwirklicht werden kann.

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Der Straftatbestand der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sieht drei Straftatbestände vor. Erfasst wird in diesem Tatbestand ein Verhalten des Schädigers, der pflichtwidrig seine Zahlungsunfähigkeit herbeiführt. Der Schädiger muss dazu grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbeiführen, dass er kridaträchtig handelt. Wenn die Zahlungsunfähigkeit beispielsweise durch übermäßigen Aufwand, durch leichtsinnige Kreditbenutzung oder Kreditgewährung verursacht wurde könnte der Straftatbestand erfüllt sein.
Wurde die Zahlungsunfähigkeit durch pflichtwidriges Verhalten herbeigeführt, ist der Verursacher mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze zu bestrafen. Hat jedoch die Straftat einen EUR 1.000.000,– übersteigenden Befriedigungsausfall bei den Gläubigern des Schuldners bewirkt, so sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Verzögerung der Insolvenzanmeldung in Verbindung mit der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
In § 159 Abs 2 StGB wird der zweite Straftatbestand der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen geregelt. Hierbei muss der Täter in Kenntnis oder in fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig die Befriedigung von mindestens eines seiner Gläubiger dadurch vereiteln oder schmälern, dass er kridaträchtig handelt. Dieser Tatbestand könnte verwirklicht werden, wenn der Schuldner nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzanmeldung verzögert oder die Befriedigung bestimmter Gläubiger bevorzugt. Insbesondere wenn der Schädiger nur die Schulden einzelner Gläubiger begleicht oder auch wenn der Schädiger neue Schulden eingeht. Besonders darauf hingewiesen wird, dass der Eintritt des Insolvenzfalles Voraussetzung ist. Wird durch das Handeln des Schuldners ein EUR 1.000.000,– übersteigender Befriedigungsausfall seiner Gläubiger oder wenigstens einer seiner Gläubiger bewirkt, sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren vor. Werden durch das Verhalten des Täters wirtschaftliche Existenzen vieler Menschen beeinträchtigt, wird der Täter ebenso zu bestrafen sein.
Sofern all diese präsentierten außergerichtlichen Betreibungsmaßnahmen nicht greifen und ihr Schuldner trotz aller außergerichtlichen Bemühungen nicht leistet, wird dem Gläubiger nichts anderes übrig bleiben als mit Hilfe von gerichtlichem Zwang sein Recht durchzusetzen und so über den Gerichtsweg an seine Forderung zu kommen.
Wenn Gebietskörperschaften eingreifen um Zahlungsunfähigkeiten abzuwenden
Im dritten Straftatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen wird ein Verhalten des Schädigers unter Strafe gestellt, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens fahrlässig durch kridaträchtiges Verhalten des Schädigers verursacht wird. Die Krisensituation, welche der Schuldner verursacht hat, wird jedoch durch Zuwendungen einer oder mehrerer Gebietskörperschaften abgewendet, obwohl diese Gebietskörperschaften nicht dazu verpflichtet gewesen wären. Bei diesem Fall muss berücksichtigt werden, dass durch die Maßnahmen (Zuwendungen) der Gebietskörperschaft(en) auch die Insolvenz des Schuldners abgefangen wird.
Wie kann mir LIONHEAD helfen, wenn ich Opfer eines betrügerischen Krida Deliktes wurde?
Eingangs sei erwähnt, dass Gläubiger, die Ihre Forderungen zum Inkasso übergeben, sich oftmals nicht die Frage stellen, ob das Verhalten, welches Ihr Schuldner an den Tag legt strafrechtlich relevant ist. Wenn uns Klienten mit dem Inkasso beauftragen, prüfen wir typischerweise den Sachverhalt unter zivil- und strafrechtlichen Gesichtspunkten. Auch während unseres Inkassoverfahren werden wir tätig, wenn wir betrügerische Verhaltensweisen erkennen. Sofern strafrechtliches Verhalten für uns eindeutig erkennbar wird, besprechen wir uns mit unseren Klienten bezüglicher der allfälligen Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Wir von LIONHEAD INKASSO versuchen mit unserem langjährigen juristischen Know How und unserem anwaltlichen Netzwerk, bestmöglich für unsere Klienten eine effektive und maßgeschneiderte Lösung im Forderungsmanagement zu bieten. Die rasche Realisierung ihrer Geldforderung steht immer im Vordergrund.