Inkassodienstleistung für Österreich
Inhaltsverzeichnis
- Inkassoinstitut Österreich
- Warum Inkasso durch Lionhead Österreich?
- Internationale Forderungsbetreibung und Inkasso in Österreich
- Wie funktioniert Inkasso in Österreich?
- Aussergerichtliches Inkasso und in Österreich und gerichtliches Verfahren
- Das gerichtliche Mahnverfahren für Geldforderungen bis zu EUR 75.000,–
- Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Die LIONHEAD Inkasso Empfehlung
Inkassoinstitut Österreich
LIONHEAD INKASSO bietet seine Klienten Inkassodienstleistung in ganz Österreich an. Überlassen Sie einem österreichischem Inkassounternehmen mit juristischem Fachwissen Ihre Sorgen mit Ihren Schuldnern damit Sie sich mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen in Ihrem Unternehmen nehmen können. LIONHEAD INKASSO bietet jedoch nicht nur reines Inkasso in Österreich an, auch im Bereich des Forderungsmanagement unterstützen wir unsere Auftraggeber und unterstützen so unsere Klienten Zahlungsausfälle zu vermeiden.
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Warum Inkasso durch Lionhead Österreich?
In Österreich ist LIONHEAD INKASSO seit 2021 erfolgreich im Bereich der Betreibung von Forderungen sowie im Forderungsmanagement für seine Klienten tätig. Unser Geschäftsführer Herr Mag. Andreas Gselmann ist seit 2014 im juristischen Bereich mit der Finanzierung von Gerichtsverfahren tätig und hat im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn eine Vielzahl von Gerichtsverfahren finanziert und begleitet. Unsere Klienten profitieren in einem hohen Maße von einem großen Netzwerk, dass in rund einem Jahrzehnt durch die Geschäftstätigkeit von Herrn Mag. Andreas Gselmann geschaffen wurde. Daher ist ein weiterer Mehrwert für die Klienten und Auftraggeber der LIONHEAD das juristische Fachwissen, welches bei der Prüfung der zum Inkasso herangetragenen Sachverhalte zur Anwendung kommt, sowie die jahrelange Erfahrung mit Gerichtsverfahren. Juristische Lösungsansätze können einfach und schnell bereitgestellt werden können.
Sofern die außergerichtlichen Betreibungsversuche mit dem Schuldner nicht zum Erfolg geführt haben, und sich LIONHEAD mit seinen Auftraggeber für die gerichtliche Betreibung besprochen haben, können die Auftraggeber auf das großes österreichisches Netzwerk zurückzugreifen. Da LIONHEAD INKASSO typischerweise den Sachverhalt von seinen Auftraggebern sehr gut kennt und auch regelmäßig im Zuge des Inkassoverfahrens von LIONHEAD gesammelte Beweise in einem möglichen Zivil- und Strafrechtsverfahren als Beweise verwertet können, bieten LIONHEAD INKASSO seinen Klienten auch außerhalb der außergerichtlichen Inkassoverfahren einen bedeutenden Mehrwert.
InkassoLeistungen für Privat und Unternehmen aus Handel, Gewerbe, Industrie, Banken, Versicherungen und öffentlicher Hand.
Internationale Forderungsbetreibung und Inkasso in Österreich
Die außergerichtliche Betreibung von Forderungen, also das INKASSO in ÖSTERREICH ist das Kerngeschäft von LIONHAD INKASSO. Eine Vielzahl von unseren Auftraggebern betreiben Ihr Geschäft aus Österreich. Doch auch Inkassoleistungen in Deutschland, Schweiz, Slowakei gehört zu regelmäßigen Inkassoalltag des Inkassobüros. LIONHEAD INKASSO unterstützt Unternehmen und Privatpersonen mit dem Inkasso von Ihren Forderungen in Österreich oder außerhalb von Österreich. Ländergrenzen stellen für unsere Inkassodienstleistung kein Hindernis dar. In Zusammenarbeit mit Ermittlern (insb. Detekteien) kann der Aufenthaltsort von untergetauchten Schuldnern ermittelt werden. Auch das Inkasso auf Malta (Stichwort: Glücksspielfirmen / Verbotenes Glückspiel) stellt für die Inkassodienstleistung von LIONHEAD kein Problem dar. Für eine effektive Inkassoarbeit in Österreich kann LIONHEAD auf das Zentrale Melderegister zugreifen und sich an Wirtschafsauskunfsdateien wenden. Damit kann bereits im Vorfeld prüfen, ob sich der Schuldner eventuell in Österreich aufhält.
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Wie funktioniert Inkasso außerhalb von Österreich?
Um zur prüfen, ob LIONHEAD INKASSO die Betreibung von Inkassofällen übernehmen kann, die außerhalb von Österreich beheimatet sind, stellt sich immer wieder die Vorfrage des Aufenthaltsortes des Schuldners. Sofern der Schuldner seinen Aufenthalt im benachbarten Ausland (Deutschland, Schweiz, Slowakei usw.) hat und der Auftraggeber den Aufenthaltsort Ihres Schuldners genau kennt kann LIONHEAD grundsätzlich ohne Verzögerung oder ohne aufwendige Ausforschungsarbeit mit der außergerichtlichen Betreibungstätigkeit und somit mit dem Inkasso beginnen. Sofern der Gläubiger jedoch nicht den Aufenthaltsort seines Schuldners kennt, könnte es auch sein, dass LIONHEAD INKASSO für die Ausforschung des Schuldners die Kenntnisse eines Ermittlers (insb. Detektives) zu Rate ziehen müsste, um mit der Inkassoarbeit zu beginnen.
Sofern es dem Inkassoauftrag geschuldet ist, übernimmt LIONHEAD INKASSO für seine Auftraggeber auch Inkassotätigkeiten, die mehrere Flugstunden von Österreich entfernt liegen. Ländergrenzen stellen für die Inkassotätigkeit kein Problem dar.
Aussergerichtliches Inkasso und in Österreich und gerichtliches Verfahren
Als Inkassodienstleister ist LIONHEAD INKASSO spezialisiert für den Bereich des außergerichtlichen Inkassos. Die Betreibung von Forderungen im In- und Ausland zählen zu den Kernkompetenzen. Dabei übernimmt LIONHEAD INKASSO regelmäßig die gesamte Korrespondenz sowie das persönliche Gespräch mit Ihrem Schuldner vor Ort. Das primäre Ziel von der außergerichtliche Forderungsbetreibung besteht darin die Forderung von Ihrem Schuldner ohne Zuhilfenahme der Gerichte zu erreichen. Die Praxis zeigt, dass hier das persönliche Gespräch mit Schuldner vor Ort durch die erfahrenen Mitarbeiter von LIONHEAD INKASSO, eine sehr effektive Möglichkeit für Gläubiger ist, Ihre Forderung auch ohne Einschaltung der Gerichte zu erhalten. Sofern jedoch mit dem Schuldner kein Einvernehmen gefunden werden kann, und der Schuldner gegenüber dem Inkassobüro keinen Zahlungswillen zeigt muss die Zuhilfenahme der ordentlichen Gerichte in Erwägung gezogen werden. In §§ 244 ff ZPO wird das Mahnverfahren geregelt.
Mit dem Mahnverfahren wird den Gläubigern (die mitunter keine Befriedigung durch das außergerichtliche Inkasso erfahren haben) die Möglichkeit eröffnet, über den Gerichtsweg einen Exekutionstitel zu erlangen. Sofern der Schuldner keine Einwendungen gegen die Mahnklage einwendet, wird gegen den Schuldner ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen. Sofern der Schuldner jedoch gegen diesen Zahlungsbefehl Einspruch einlegt, ist vom zuständigen Richter eine Tagsatzung auszuschreiben. Diese Tagsatzung wird jedoch nur ausgeschrieben, wenn KEIN Einspruch vom Schuldner eingebracht wird.
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Das gerichtliche Mahnverfahren für Geldforderungen bis zu EUR 75.000,–
Übersteigt der einzuklagende Betrag EUR 75.000, — ist das gerichtliche Mahnverfahren nicht möglich. Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Geldforderung bestimmt, die diese genannte Wertgrenze nicht übersteigen. Übersteigt jedoch die Forderung den Betrag ist der Anspruch mittels Klage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.
Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
Für das Mahnverfahren verwendet der Rechtsvertreter des Gläubigers ein spezielles Formular. Die Verwendung dieses Formular ist zwingend vorgeschrieben. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Voraussetzungen. So wird beispielsweise geprüft ob der Beklagte (insb. der Schuldner) seinen Wohnsitz in Österreich hat. Sofern die Prüfung der formellen Voraussetzungen zu keiner Zurückweisung des Antrages geführt hat, wird das österreichische Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl erlassen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass das österreichische Gericht nicht prüft ob der eingeklagte Anspruch des Gläubigers zu Recht besteht oder nicht. Ausgenommen wäre Fällen wo bereits aus dem Antrag deutliche hervorgeht, dass der Anspruch jedenfalls nicht besteht. Zum Beispiel wenn der Gläubiger ein Mahnverfahren einleitet und schreibt, dass ihm der Schuldner EUR 10.000, — als Darlehen gegeben hat und begehrt eine Zahlung von EUR 15.000, —.
Um den bedingten Zahlungsbefehl, den das Gericht nach positiver formeller Prüfung gegen den Schuldner erlassen hat, außer Kraft zu setzten, bleibt dem Schuldner ab Zustellung maximal 4 Wochen Zeit, Einspruch gegen diesen Zahlungsbefehl an das erlassende Gericht einzubringen. Sofern der Schuldner Einspruch erhebt, wird der Zahlungsbefehlt außer Kraft gesetzt und das Gericht hat eine mündliche vorbereitende Tagsatzung anzusetzen. Wird jedoch kein Einspruch vom Beklagten erhoben so wird der bedingte Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. In diesem Fall kann nicht geprüft werden, ob die Forderung zurecht besteht. Auch wenn die eingeklagte Forderung absolut zu Unrecht bestehen würde, wäre der Zahlungsbefehl exekutierbar und der Beklagte würde nicht mehr um die Zahlung herumkommen. Sofern der Beklagte nicht freiwillige leistet, könnte der Schuldner exekutiert werden und die Forderung könnte mittels gerichtlichen Zwangs durchgesetzt werden.
Wurde jedoch von dem Beklagten der Einspruch, gegen den bedingten Zahlungsbefehl, rechtzeitig bei dem österreichischen Gericht welches den Zahlungsbefehl erlassen hat erhoben, muss das Gericht eine erste mündliche Verhandlung ausschreiben. In der Regel beauftragt das Gericht den Kläger die eingeklagte Forderung in einem Schriftsatz zu präzisieren und Beweise vorzubringen.
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Die LIONHEAD INKASSO Empfehlung für Ihren Inkassofall lautet:
Bevor Sie ein Inkassobüro beauftragen erkundigen Sie sich über die Arbeitsweise des jeweiligen Inkassoistitutes! Lesen Sie auch unseren Artikel über seriöses / unseriöses Inkasso.
Lassen Sie Ihren Fall einfach von LIONHEAD INASSO prüfen. Die Sachverhaltsprüfung ist absolut kostenfrei und unverbindlich. In einen Beratungsgespräch wird Ihre individuelle Situation besprochen. Sofern Sie unschlüssig sind, ob Sie für die Forderungsbetreibung einen Rechtsanwalt einschalten möchten und gleich Mahnklage einbringen wollen oder Klage erhoben werden soll, kontaktieren Sie uns damit wir Sie bestmöglich beraten können.
„Jeder Inkassofall ist einzigartig.“
WICHTIG: Im Rahmen des Inkassoverfahren werden oftmals wertvolle Informationen über Ihren Schuldner gewonnen, die in einem anschließenden Gerichtsverfahren (Zivil- oder Strafverfahren) von wesentlicher Bedeutung sein können und als Beweismittel dienen könnten. Beispielsweise kommt es regelmäßig vor dass Inkassomitarbeiter über Wahrnehmungen im Zuge von Zivil- oder Strafverfahrens als Zeugen auftreten. Zeugenaussagen stellen ein wichtiges Beweismittel vor den Gerichten dar. Inkassodienstleistung und Rechtsanwaltsdienstleistung sollten immer gut abgestimmt sein. LIONHEAD INKASSO verfügt über ein großes Anwaltsnetzwerk und versucht für den jeweiligen Einzelfall seinen Klienten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz zu bieten.
Von der außergerichtlichen bis zur gerichtlichen Betreibung steht LIONHEAD INKASSO an Ihrer Seite!
Überlassen Sie Ihre Forderungseintreibung nicht dem Zufall!