Wenn Schulden nicht gezahlt werden kann dies oft unangenehme Folgen haben. Der Weg bis zur Exekution ist jedoch ein mühseliger. Lange bevor der Vollzugsbeamte des Gerichts vor der Türe steht, hat sich der Schuldner in Zahlungsverzug befunden. Bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Eintreibung kommt, wird in der Regel mit Hilfe von Inkassobüro oder Rechtsanwälten versucht, eine außergerichtliche Lösung mit dem Schuldner zu finden. Dem Schuldner wurden in der Regel etliche Zahlungsaufforderung und Mahnschreiben zugestellt. Vielleicht hat das eine oder andere Inkassoinstitut Betreibungsversuche mittels Telefoninkasso versucht oder es wurde sogar als letzte Maßnahme der Haustürbesuch von Inkassomitarbeitern durchgeführt. LIONHEAD versucht regelmäßig in seinem Inkassoalltag mit den Schuldnern das persönliche Gespräch zu führen, um gerade auch teures Gerichtsverfahren sowie unnötige höhere Kosten, die durch das Gerichtsverfahren produziert werden, zu vermeiden. Dies ist nicht nur für den Schuldner von großem Vorteil, auch für den Gläubiger ist dies von großem Mehrwert. Durch die Einschaltung von Inkassobüros, die die Schuldner ohne langwieriges Gerichtsverfahren zur Zahlung motivieren können, kann in den Unternehmen wesentlich schneller mehr Liquidität geschaffen werden.
Scheitert jedoch auch das Inkassoinstitut mit der Einbringlichmachung der Forderung, weil beispielsweise der Schuldner keinen Zahlungswillen an den Tag legt oder offensichtlich erkennbar wird, dass der Schuldner vorsätzlich nicht zahlen möchte, dann wird es grundsätzlich unvermeidbar
sein die Hilfe der Justiz in Anspruch zu nehmen.
Waren die außergerichtliche Betreibungsversuche durch das Inkassoinstitut oder der Rechtsvertretung ergebnislos, könnte man über den Gerichtsweg im Rahmen der Klagsführung einen
Titel erwirken. Wurde im Zuge des Gerichtsverfahren der Schuldner zu einer Leistung (zB.: durch ein Urteil oder im Falle eines gerichtlichen Vergleichs) verpflichtet, dann erhält der Schuldner den Auftrag, die Leistung zu erfüllen. Bei Geldforderungen muss der Verpflichtete die Summe binnen
einer First von 14 Tagen an die klagende Partei zahlen. Gleiches gilt, wenn ein bedingter Zahlungsbefehl rechtskräftig wird.
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Bei Geldforderungen bis EUR 75.000,– kann das Gericht im Rahmen eines Mahnverfahrens ohne Verhandlung sowie ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl erlassen. Grundsätzlich müsste sich ein Gläubiger bei einer Klagsführung mit einem Streitwert von mehr als EUR 5.000,– von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das heißt die eingebrachte Klage muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden.
Ausnahmen bestehen in all jenen Verfahren wo Eigenständigkeit der Bezirksgerichte vorliegt. Das währen beispielsweise Besitzstörungsstreitigkeiten, eheliche Streitigkeiten, Streitigkeiten aus einem Bestandsvertrag sowie auch Streitigkeiten wegen Viehmängeln.
Kommt trotz eines vor dem Gericht erwirkten Titels der Schuldner nicht dieser Aufforderung nach und erfüllt noch immer nicht seine Verpflichtung, hat der Gläubiger die Möglichkeit mit Hilfe des Gerichtes die Zwangsvollstreckung einleiten zu lassen. Hierfür muss der Gläubiger einen entsprechenden Exekutionsantrag vor Gericht stellen.
Sofern der Gläubiger von einem Rechtsanwalt vertreten ist, wird dieser für Ihn den Antrag auf Exekution einbringen. Angemerkt sei, dass bei einer Zwangsvollstreckung keine Anwaltspflicht besteht und dieser Antrag auch eigenständig eingebracht werden könnte.
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Es gibt mehrere Arten von Exekutionsmitteln. Dem Gläubiger stehen zur Betreibung der Zwangsvollstreckung also mehrere Arten zur Verfügung. Der Gläubiger hat diesbezüglich ein
alleiniges Wahlrecht welche Art der Zwangsvollstreckung er für die Exekution wählt. Bei der Wahl der Exekutionsmittel kann der Gläubiger auch mehrere Exekutionsmittel beantragen. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass bestimmte Exekutionsmittel vor der Durchführung anderer bevorzugt werden. Bevor es also zur Pfändung von Gegenständen kommt (Fahrnisexekution) ist zuvor eine Gehaltsexekution (Lohnpfändung) durchzuführen.
Wenn Geldforderungen exekutiert werden stehen dem Gläubiger folgenden Exekutionsmitteln zur Verfügung:
Der wohl am häufigste Fall einer Forderungsexekution ist die Lohn- und Gehaltsexekution. Durch die Drittschuldnerverständigung, wird dem Arbeitgeber des Schuldners durch das Exekutionsgericht mitgeteilt, dass dieser nicht mehr an den Arbeitnehmern auszahlen darf. Der Arbeitgeber muss nun an den Gläubiger leisten.
Mithilfe des Gerichtsvollziehers können auch bewegliche Sachen der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Dazu pfändet der Gerichtsvollzieher die Gegenstände des Schuldners, indem er
die Fahrnisse in ein Protokoll einträgt (Pfändungsprotokoll). Im Zuge der Eintragung in das Pfändungsprotokoll wird auch der voraussichtlich zu erzielenden Erlös angegeben. Die Gegenstände verbleiben grundsätzlich beim Schuldner, sofern Sie nicht in Verwahrung genommen werden. Dazu bedarf es jedoch eines Antrags des Gläubigers.
Sofern nicht den Anordnungen des Gerichtsvollziehers entsprochen wird gilt dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt und ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Sofern gepfändete Sachen zerstört, beschädigt oder beseitigt werden, ist dies ebenfalls unter Strafe gestellt.
Kommt es beispielsweise im Rahmen von einem Exekutionsverfahren zu einer Pfändung von beweglichen Gegenständen, besteht seit 2015 für Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, die gepfändeten Gegenständen auf der Justiz-Internetplattform justiz-auktion.at zur Versteigerung von
beweglichen Gütern durchzuführen. Auf dieser Plattform können Gegenstände versteigert werden, die im Rahmen eines Exekutionsverfahren aber auch im Zuge von Strafverfahren verfallene, konfiszierte oder beschlagnahmte Gegenstände gepfändet werden. Seit 2019 haben nun auch Insolvenzverwalter die Möglichkeit auf der Internetversteigerungsplattform Vermögengegenstände aus Insolvenzverfahren zu versteigen.
Kraftfahrzeuge, (Unterhaltungs-)Elektronik wie zum Beispiel Handys und PCs und Notebooks, Schmuck, Sportartikel finden hier regelmäßig Ihre Abnehmer. Durch die Internet-Versteigerung bietet sich ein weitaus höherer Bieterkreis als die Vor-Ort-Versteigerung. Es gibt keine Preisabsprachen mehr vor Ort und die versteigerten Güter erzielen höhere Erlöse. Im Jahr 2019 wurden auf der Justiz-Internetplattform Erlöse von EUR 2.653.015,73 erzielt.
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Informativ halten wir fest, dass wir KEINE Rechtsberatung und keine Aktenaufbereitung anbieten! Für eine Sachverhaltsaufbereitung können Sie sich gerne an unsere Partneranwälte wenden. Ihre zum Inkasso übergebene Forderung MUSS bestimmt und UNBESTRITTEN sein.
Danke für Ihr Verständnis.
Das Team von LIONHEAD INKASSO