Aufkommender Strafverdacht (Betrug, Untreu, Unterschlagung usw.) bei der Forderungseintreibung
Beispiel.:
Die Sanierungsfirma X wurde mit der Sanierung eines Wasserschadens in einem Gebäude des Y beauftragt. Nach Leistungserbringung und Anweisung der Versicherungssumme an den Y wird die Rechnung trotz mehrmaliger Zahlungsaufforderung nicht beglichen.
Straftat oder doch nicht?
Vor Auftragsannahme prüft LIONHEAD Inkasso Ihren Sachverhalt auf zivil- und strafrechtlicher Seite.
Wird für uns ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt während unserer Betreibungsmaßnahmen erkennbar, versuchen wir für unsere Auftraggeber dementsprechendes Beweismaterial zu sammeln und zu sichern um in einem allfälligen Strafverfahren unseren Klienten bestmöglich mit Informationen unterstützen zu können.
Grundsätzlich versuchen wir vorrangig mit Ihrem Schuldner eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sofern dies jedoch nicht möglich ist, besprechen wir mit unseren Klienten die Möglichkeit, sofern der Verdacht einer Straftat vorliegt, bei den Strafgerichten zur Anzeige zu bringen. Aufgrund unserer rechtlich guten Vernetzungen profitieren zudem unsere Klienten von einem sehr gut funktionierenden Netzwerk rund um die Rechtsdurchsetzung. Gemeinsam analysieren wir mit Ihnen Ihre Situation und empfehlen Ihnen einen für Sie maßgeschneiderten Lösungsansatz.
Vorteile von einem Strafverfahren:
Da die Exekutive verpflichtet ist den Sachverhalt zu ermitteln, ersparen Sie sich grundsätzlich die Kosten, die in einem Zivilprozess anlaufen würden. Wie zB.: Gerichtsgebühren
Jedoch sollte man hier immer strikt und sorgfältig den Sachverhalt prüfen, um den Schuldner nicht zu unrechtmäßig der Verfolgung durch die Strafbehörden auszusetzen. Das könnte nämlich im Gegenzug eine Anzeige wegen Verleumdung bedeuten. Insbesondere empfiehlt es sich nicht einfach ohne dementsprechende Kenntnis und ordentlich aufbereiteter Sachverhaltsdarstellung ein Strafverfahren in Gang zu setzen.

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