Aufkommender Strafverdacht (Betrug, Untreu, Unterschlagung usw.) bei der Forderungseintreibung

Wir trei­ben Schul­den ein

Inkas­soLeis­tun­gen für Pri­vat und Unter­neh­men 

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Bei­spiel.:
Die Sanie­rungs­fir­ma X wur­de mit der Sanie­rung eines Was­ser­scha­dens in einem Gebäu­de des Y beauf­tragt. Nach Leis­tungs­er­brin­gung und Anwei­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me an den Y wird die Rech­nung trotz mehr­ma­li­ger Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht beglichen.

Straf­tat oder doch nicht?

Vor Auf­trags­an­nah­me prüft LIONHEAD Inkas­so Ihren Sach­ver­halt auf zivil- und straf­recht­li­cher Seite.

Wird für uns ein straf­recht­lich rele­van­ter Sach­ver­halt wäh­rend unse­rer Betrei­bungs­maß­nah­men erkenn­bar, ver­su­chen wir für unse­re Auf­trag­ge­ber dem­entspre­chen­des Beweis­ma­te­ri­al zu sam­meln und zu sichern um in einem all­fäl­li­gen Straf­ver­fah­ren unse­ren Kli­en­ten best­mög­lich mit Infor­ma­tio­nen unter­stüt­zen zu kön­nen.
Grund­sätz­lich ver­su­chen wir vor­ran­gig mit Ihrem Schuld­ner eine außer­ge­richt­li­che Lösung zu fin­den. Sofern dies jedoch nicht mög­lich ist, bespre­chen wir mit unse­ren Kli­en­ten die Mög­lich­keit, sofern der Ver­dacht einer Straf­tat vor­liegt, bei den Straf­ge­rich­ten zur Anzei­ge zu brin­gen. Auf­grund unse­rer recht­lich guten Ver­net­zun­gen pro­fi­tie­ren zudem unse­re Kli­en­ten von einem sehr gut funk­tio­nie­ren­den Netz­werk rund um die Rechts­durch­set­zung. Gemein­sam ana­ly­sie­ren wir mit Ihnen Ihre Situa­ti­on und emp­feh­len Ihnen einen für Sie maß­ge­schnei­der­ten Lösungsansatz.

 

Vor­tei­le von einem Strafverfahren:

Da die Exe­ku­ti­ve ver­pflich­tet ist den Sach­ver­halt zu ermit­teln, erspa­ren Sie sich grund­sätz­lich die Kos­ten, die in einem Zivil­pro­zess anlau­fen wür­den. Wie zB.: Gerichts­ge­büh­ren
Jedoch soll­te man hier immer strikt und sorg­fäl­tig den Sach­ver­halt prü­fen, um den Schuld­ner nicht zu unrecht­mä­ßig der Ver­fol­gung durch die Straf­be­hör­den aus­zu­set­zen. Das könn­te näm­lich im Gegen­zug eine Anzei­ge wegen Ver­leum­dung bedeu­ten. Ins­be­son­de­re emp­fiehlt es sich nicht ein­fach ohne dem­entspre­chen­de Kennt­nis und ordent­lich auf­be­rei­te­ter Sach­ver­halts­dar­stel­lung ein Straf­ver­fah­ren in Gang zu setzen.

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