PREISE UND KONDITIONEN VON LIONHEAD INKASSO

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INKASSO IN ÖSTERREICH

Für Öster­reich gilt, dass wir uns die Inkas­s­o­kos­ten übli­cher­wei­se von Ihrem Schuld­ner holen. Je nach Auf­trag kann es jedoch vor­kom­men, dass wir mit unse­ren Kun­den eine Vor­aus­zah­lung ver­ein­ba­ren um zum Bei­spiel für die Betrei­bung not­wen­di­ge Kos­ten zu decken. Bei­spiels­wei­se für Aus­for­schungs­kos­ten, Rei­se und Näch­ti­gungs­kos­ten, Kos­ten für den Außen­dienst usw oder eine Erfolgs­pro­vi­si­on die sich übli­cher­wei­se zwi­schen 15 — 40 % bewe­get. Dies­be­züg­lich prü­fen wir Ihren Fall und stel­len Ihnen ein Ange­bot. LIONHEAD beginnt immer erst mit dem Inkas­so nach­dem der Inkas­so­auf­trag von bei­den Ver­trags­part­nern ange­nom­men wur­de. Wir ver­su­chen Ihre ange­fal­le­nen Inkas­s­o­kos­ten beim Schuld­ner ein­bring­lich zu machen. 

Gemäß § 1333 Abs 2 ABGB muss der Schuld­ner dem Gläu­bi­ger außer den gesetz­li­chen Zin­sen auch den Ersatz ande­rer, vom Schuld­ner ver­schul­de­ter und ihm erwach­se­ner Schä­den leis­ten, wozu ins­be­son­de­re die not­wen­di­gen Kos­ten zweck­ent­spre­chen­der außer­ge­richt­li­cher Betrei­bungs- oder Ein­brin­gungs­maß­nah­men gehören.

Inkasso Lionhead 1

Beauf­tra­gen Sie LIONHEAD mit der Ein­trei­bung Ihrer For­de­rung, sind die anfal­len­den zweck­mä­ßi­gen und ange­mes­se­nen Inkas­so­spe­sen die dadurch ent­ste­hen ein ersatz­fä­hi­ger Scha­den, den Ihr Schuld­ner zu tra­gen hat. 

Ist Ihr Schuld­ner zwi­schen­zei­tig in Insol­venz gegan­gen, oder waren Ihre gericht­li­chen Betrei­bungs­ver­su­che ohne Ergeb­nis bemü­hen wir uns eine gemein­sa­me Lösung für Ihr Pro­blem zu finden.

AUßERHALB VON ÖSTERREICH

betrei­ben wir unse­re Inkas­so­dienst­leis­tung weit­ge­hend auf Erfolgs­ba­sis. Die­se Erfolgs­kon­di­tio­nen bewe­gen sich übli­cher­wei­se zwi­schen  20 – 45 %. Die Höhe von den %-Sät­zen ist abhän­gig von dem vor­aus­sicht­li­chen Auf­wand, dem Ort des Schuld­ners, den Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen des Schuld­ners und der Schwie­rig­keit des Auf­tra­ges. Sind wir erfolg­reich, erhal­ten wir eine Pro­vi­si­on. Übli­cher­wei­se ver­ein­ba­ren wir mit unse­ren Kun­den eine Vor­aus­zah­lung. Die­se Vor­aus­zah­lung soll unse­re Kos­ten decken. Bei Aus­lands­ein­sät­zen oder Inkas­so­ein­sät­zen die eine Näch­ti­gung oder Anrei­se benö­ti­gen, ver­rech­nen wir die­se Kos­ten 1:1 wei­ter. Unse­re Kun­den haben selbst­ver­ständ­lich jeder­zeit die Mög­lich­keit zur trans­pa­ren­ten Kostenkontrolle.

Wenn die Vor­aus­zah­lung auf­ge­zehrt ist arbei­ten wir natür­lich plan­mä­ßig wei­ter. Unser Ziel ist die Auf­trags­ver­wirk­li­chung und daher die Rück­füh­rung Ihrer For­de­rung. Erst wenn wir erfolg­reich sind, ist der Inkas­so­auf­trag abge­schlos­sen. Das heißt wenn wir durch unse­re Arbeits­leis­tun­gen ins Minus rut­schen, arbei­ten wir plan­mä­ßig weiter. 

Unse­re Kun­den­be­zie­hung zeich­net sich durch fol­gen­de Merk­ma­le aus:

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Inkas­soLeis­tun­gen für Pri­vat und Unter­neh­men aus Han­del, Gewer­be, Indus­trie, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und öffent­li­cher Hand.

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