Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt — Was ist die bessere Wahl?

Wir trei­ben Schul­den ein

Inkas­soLeis­tun­gen für Pri­vat und Unter­neh­men 

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Vie­le Gläu­bi­ger die bereits hoff­nungs­los Ihren Schuld­ner gemahnt haben, ste­hen vor der Fra­ge ob für die For­de­rungs­be­trei­bung ein Rechts­an­walt oder doch lie­ber ein Inkas­so­un­ter­neh­men beauf­tragt wer­den sollte.

Was ist für meine Situation die bessere Alternative? 

Grund­sätz­lich muss man sagen, dass zum Ein­zug von offe­nen For­de­run­gen bei­de Rechts­dienst­leis­ter berech­tigt und qua­li­fi­ziert sind. Inkas­so­un­ter­neh­men müs­sen zur Aus­übung des Gewer­bes eben­falls recht­lich legi­ti­miert sein. Es bedarf einer Gewer­be­be­rech­ti­gung die von der Gewer­be­be­hör­de nur ver­ge­ben wird, wenn stren­ge Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Inkas­so­un­ter­neh­men sind spe­zia­li­siert auf das For­de­rungs­ma­nage­ment. Also auf die Zurück­ho­lung von offe­nen For­de­run­gen im außer­ge­richt­li­chen Weg. Die außer­ge­richt­li­che For­de­rungs­be­trei­bung ist der Kern­be­reich Ihres Arbeits­spek­trums. Die Ver­tre­tung in einem Gerichts­ver­fah­ren ist jedoch aus­schließ­lich den Rechts­an­wäl­ten vor­be­hal­ten. In Deutsch­land dür­fen Inkas­so­un­ter­neh­men über­dies gericht­li­che Mahn­ver­fah­ren oder Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men betrei­ben. Dabei dür­fen die Inkas­so­un­ter­neh­men im Namen des Gläu­bi­gers mit den Gerich­ten in Kon­takt tre­ten. Die Kla­ge­ver­tre­tung bleibt jedoch bei dem Berufs­stand der Rechts­an­wäl­te vor­be­hal­ten. Es gibt auch Inkas­sofir­men die die Schuld­ner per­sön­lich, mit­tels Außen­dienst vor Ort besu­chen. Bei­spiels­wei­se ver­fügt LIONHEAD über einen erfah­re­nen Außen­dienst, der die Schuld­ner zuhau­se auf­sucht. Typi­scher­wei­se wird die­ses Betrei­bungs­mit­tel des Haus­be­su­ches ein Rechts­an­walt nicht wäh­len und vor­ran­gig das Instru­men­ta­ri­um des anwalt­li­chen Auf­for­de­rungs­schrei­bens sowie der Kla­ge zum Ein­satz bringen.

Was dürfen Rechtsanwälte?

Rechts­an­wäl­te dür­fen in jedem ein­zel­nen Rechts­be­reich bera­ten. Rechts­an­wäl­te sind Bera­ter in allen recht­li­chen Fra­gen.  Vie­le Rechts­an­wäl­te sind zudem spe­zia­li­siert auf eine selek­ti­ve Aus­wahl von recht­li­chen Gebieten.

Anwäl­te dürf­te in jedem Rechts­be­reich für Sie tätig wer­den und Sie dür­fen Sie auch in jedem Rechts­be­reich bera­ten. Auch wenn es ihnen prak­tisch an Exper­ti­se man­gelt.
Rechts­an­wäl­te sind ver­pflich­tet eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung soll bei­spiels­wei­se Ver­si­che­rungs­schutz geben, wenn es bei­spiels­wei­se zu einem Bera­tungs­feh­ler usw. gekom­men ist.

Inkas­soLeis­tun­gen für Pri­vat und Unter­neh­men aus Han­del, Gewer­be, Indus­trie, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und öffent­li­cher Hand.

Inkassoinstitute – Spezialisten im Bereich der außergerichtlichen Forderungseintreibung

Inkas­so­in­sti­tu­te sind grund­sätz­lich spe­zia­li­siert im Bereich der For­de­rungs­ein­trei­bung. Für eine pro­fes­sio­nel­le For­de­rungs­ein­trei­bung ist die Boni­täts­prü­fung ein not­wen­di­ges und wich­ti­ges Instru­ment um sich einen ers­ten Ein­druck über den Schuld­ner zu machen. Wei­ters ist die Adress­ermitt­lung und Aus­for­schung oft­mals ein uner­läss­li­cher Bestand­teil einer effek­ti­ven Inkas­so­dienst­leis­tung damit Sie über­haupt an Ihr Geld kom­men, vor allem wenn sich der Schuld­ner vor­sätz­lich der Mel­de­pflicht ent­zie­hen indem er sich nicht bei der Behör­de wohn­haft mel­det oder unter­taucht. Wer­den die­se Per­so­nen nicht im zen­tra­len Mel­de­re­gis­ter erfasst oder gibt es kei­nen bekann­te Wohn­adres­se kann kei­ne Kla­ge zuge­stellt wer­den. Auch unbe­kannt ver­zo­ge­ne Schuld­ner gehö­ren zum Inkas­so­all­tag. Unse­rer Erfah­rung nach wird eine akti­ve Adress­ermitt­lung (außer­halb des zen­tra­len Mel­de­re­gis­ter Abfra­ge) über­wie­gend von Inkas­so­bü­ros abgefragt. 

Eine wei­te­re signi­fi­kan­te Unter­schei­dung zu den Rechts­an­wäl­ten ist jene, dass Inkas­so­bü­ros wesent­lich hart­nä­cki­ger gegen­über dem Schuld­ner im Rah­men der außer­ge­richt­li­chen Betrei­bung auf­tre­ten. Bei­spiels­wei­se ver­su­chen Inkas­so­bü­ros nicht nur mit Mahn­schrei­ben den Schuld­ner zur Zah­lung zu bewe­gen son­dern auch mit der Betrei­bungs­maß­na­me des Tele­fon­in­kas­so pro­ak­tiv auf Schuld­ner her­an­zu­tre­ten, um Ihn zur Zah­lung zu moti­vie­ren. Haben Brief und Tele­fon­in­kas­so kei­nen Zah­lungs­er­folg gezeigt, bedient sich so man­ches Inkas­so­bü­ro eines Außen­dienst.

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LIONHEAD INKASSO ver­fügt über einen Team von erfah­re­nen Außen­dienst­mit­ar­bei­ter die das Inkas­so direkt vor Ort bei dem Schuld­ner betrei­ben. Die Außen­dienst­mit­ar­bei­ter sind öster­reich­weit sowie grenz­über­schrei­ten­detätig. Doch auch Län­der­gren­zen stel­len kein Pro­blem dar, so das LIONHEAD Inkas­so auch Fäl­le im Aus­land bear­bei­tet. Da zu den zuvor auf­ge­zähl­ten Mög­lich­kei­ten (Brie­fin­kas­sos und Tele­fon­in­kas­so) das per­sön­li­che Gespräch durch Inkas­san­ten mit dem Schuld­ner sicher­ge­stellt wird, kommt es auch logi­scher­wei­se zu einer höhe­ren außer­ge­richt­li­chen Betrei­bungs­quo­te. Die­se hohe Erfolgs­quo­te ist  durch das per­sön­li­che Gespräch mit dem Schuld­ner gekennzeichnet. 

Durch Inkas­san­ten vor Ort kön­nen auch nicht reagie­ren­de Schuld­ner erreicht wer­den. Zusätz­lich gibt es auch durch die Inkas­san­ten einen „Blick vor Ort“ und die­se Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung könn­te für ein all­fäl­li­ges Zivil- oder Straf­ver­fah­ren zusätz­li­che von Bedeu­tung sein. Ein wei­te­rer posi­ti­ver Vor­teil einer außer­ge­richt­li­chen Betrei­bung ist, die Ver­mei­dung eines kos­ten­in­ten­si­ven und lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­rens. Eini­ge Inkas­so­in­sti­tu­te bie­ten über­dies Ihren Kun­den soge­nann­te Inkas­so-Kun­den­por­ta­le an. Der Auf­trag­ge­ber hat durch die­ses Por­tal die Mög­lich­keit 24/7 über den Stand sei­nes Inkas­so­ver­fah­ren infor­miert zu sein.

Was tun bei erfolglosem Inkasso oder bestrittener Forderung?

Sofern eine außer­ge­richt­li­che Betrei­bung kei­nen Erfolg gebracht hat, oder im Fal­le, dass der Schuld­ner die For­de­rung wäh­rend des Inkas­so­ver­fah­rens bestrit­ten hat, könn­te über das Inkas­so­bü­ro die Ver­mitt­lung eines Rechts­an­walts ange­bo­ten wer­den. Dies­be­züg­lich kann es für den Auf­trag­ge­ber sinn­voll sein, auf die Koope­ra­ti­ons­an­wäl­te des Inkas­so­bü­ros zurückzugreifen. 

Wur­de die For­de­rung bestrit­ten ist für eine gericht­li­che Klä­rung ein Rechts­an­walt einzuschalten.

Inkas­so­bü­ros sind in der Betrei­bung von unbe­strit­te­nen For­de­run­gen im außer­ge­richt­li­chen Bereich Spe­zia­lis­ten und wesent­lich hart­nä­cki­ger in der außer­ge­richt­li­chen Forderungsbetreibung.

Ein wei­te­rer Unter­schied zu Rechts­an­wäl­ten ist jener, dass typi­scher­wei­se Inkas­so­un­ter­neh­men fle­xi­ble­re Kos­ten­mo­del­le haben. Bei­spiels­wei­se kön­nen auch Erfolgs­ho­no­ra­re ver­ein­bart wer­den, was bei Rechts­an­wäl­ten ver­bo­ten wäre. Die Boni­täts­prü­fung sowie die Adress­ermitt­lung gehö­ren bei Inkas­so­bü­ros zum Alltag.

Klas­si­sche Betrei­bungs­mit­tel sind das Brief- sowie Telefoninkasso.

Man­chen Inkas­so­bü­ros ver­fü­gen über­dies über Inkas­san­ten. Dass sind Außen­dienst­mit­ar­bei­ter die beim Schuld­ner vor Ort ver­su­che das Inkas­so durch­füh­ren, oder ver­su­chen mit dem
Schuld­ner Zah­lungs­ver­ein­ba­rung zu schließen.

Rechts­an­wäl­te bedie­nen sich grund­sätz­lich nicht eines Tele­fon­in­kas­sos. Unvor­stell­bar wäre ein Außendienst.

Sofern all die­se prä­sen­tier­ten außer­ge­richt­li­chen Betrei­bungs­maß­nah­men nicht grei­fen und ihr Schuld­ner trotz aller außer­ge­richt­li­chen Bemü­hun­gen nicht leis­tet wird dem Gläu­bi­ger nichts ande­res übrig blei­ben als mit Hil­fe von gericht­li­chem Zwang sein Rechts durch­zu­set­zen und so über den Gerichts­weg an sei­ne For­de­rung zu kommen.

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Die LIONHEAD INKASSO Empfehlung lautet:

Las­sen Sie zuerst Ihren Fall von einem Inkas­so­bü­ro prü­fen. Die Prü­fung des Fal­les durch LIONHEAD Inkas­so ist für den Auf­trag­ge­ber abso­lut kos­ten­frei und wir infor­mie­ren Sie wel­che Betrei­bungs­mög­lich­keit für Ihre indi­vi­du­el­len Situa­ti­on laut unse­rer Erfah­rung die ver­nünf­tigs­te und effek­tivs­te Mög­lich­keit wäre. Der Geschäfts­füh­rer von LIONHEAD INKASSO, Herr Mag. Andre­as Gsel­mann ist bei­na­he ein Jahr­zehnt im Bereich der Pro­zess­fi­nan­zie­rung tätig und beglei­te­te in die­ser Zeit eine Viel­zahl von Gerichts­ver­fah­ren sowie außer­ge­richt­li­cher For­de­rungs­ein­trei­bun­gen. Inkas­so­dienst­leis­tun­gen und For­de­rungs­be­trei­bung durch einen Rechts­an­walt soll sich sinn­vol­ler­wei­se ergän­zen. Oft gewinnt man im Rah­men eines Inkas­so­ver­fah­rens Infor­ma­tio­nen die in einem Gerichts­ver­fah­ren von wesent­li­cher Bedeu­tung sind.

Gera­de auch im Zuge eines Straf­ver­fah­rens kön­nen Zeu­gen­aus­sa­gen (zB.: von Inkas­so­mit­ar­bei­ter) ein not­wen­di­ges Beweis­mit­tel im straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren sein. LIONHEAD INKASSO bie­tet sei­ne Kli­en­ten einen maß­ge­schnei­der­ten Lösungs­an­satz. Von der außer­ge­richt­li­chen bis zur gericht­li­chen Betrei­bung ste­hen wir an Ihrer Seite!

Über­las­sen Sie Ihre For­de­rungs­ein­trei­bung nicht dem Zufall!