LionheadInkassoSignatur
Inkassoauftrag

INKASSOAUFTRAG

zwischen dem

Auftraggeber (Firma/Name) :
Geburtsdatum: 
Adresse:
Telefonnummer:
E-Mail: 
Konto Nr.:
UID-Nummer:
vorsteuerabzugsberechtigt:
Homepage: 

und dem Inkassounternehmen LIONHEAD GmbH

in Folge „LIONHEAD“

Hiermit beauftragt der Auftraggeber nach erfolglos geblie-benen Interventionen beim Schuldner das Inkassounterneh-men LIONHEAD, Am Heidjöchl 14/26/4, 1220 Wien, FN 564256 p mit der Eintreibung der übergebenen offenen For-derungen.

2. Beauftragung und Annahme

LIONHEAD verpflichtet sich durch die Annahme eines Auf-trages zur Einziehung einer Forderung, durch schriftliche, te-lefonische oder persönliche Einwirkung auf den Schuldner für den Eingang der Forderung zu sorgen. Welche Mittel LI-ONHEAD anwenden will, kann sich LIONHEAD vorbehal-ten. Die Annahme des Auftrags erfolgt entweder durch aus-drückliche Bestätigung durch LIONHEAD oder stillschwei-gend durch Beginn der Bearbeitung der übergebenen Forde-rung (z. B. erste Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, Prü-fung von Unterlagen, interne Bearbeitung). LIONHEAD übernimmt keine Haftung betreffend der Überwachung der Verjährungsfrist einer Forderung. Besondere Warnpflichten bestehen nicht.

3. Erfolgsvergütung I Inkassokosten

a. Die Erfolgsvergütung beträgt __,__ %/€ auf Basis des eingebrachten Kapitals, das durch das Tätigwerden von LIONHEAD realisiert wird.
b. Einbringlich gemachte Verzugszinsen stehen LION-HEAD zusätzlich als Abgeltung gem. Punkt 3a zu.
c. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ge-setzlichen Inkassokosten und Barauslagen, Erfolgsvergü-tung (Punkt a) weiter auf Zinsen und dann auf das Kapital angerechnet, gleichgültig ob sie bei LIONHEAD oder beim Auftraggeber einlangen.
d. Bei verjährten und titulierten Forderungen erhält LIONEHAD eine Erfolgsvergütung von 45 % auf Basis des eingebrachten Kapitals sowie Zinsen.

4. Auftragsgebühr I Adresserhebung I Bonitätsprüfung

Es wird eine Auftragsgebühr in der Höhe von __,__ %/€ zzgl. ge-setzlicher USt. für jede zum Einzug übertragene Forderung vereinbart.
b. Die Kosten zzgl Barauslagen für Adresserhebung und Bo-nitätsprüfung werden nach der Verordnung über die Höchsts-ätze des BGBl. II Nr. 490/2001 idF BGBl. II Nr. 103/2005 ab-gerechnet (IK-V).

5. Pflichtverletzungen des Auftraggebers / Aufwandsent-schädigung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, LIONHEAD sämtliche für die Bearbeitung der Forderung erforderlichen und wesent-lichen Informationen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Unrichtige, unvollständige oder irrefüh-rende Angaben sowie die Unterlassung wesentlicher Mitwir-kungspflichten, insbesondere die Nichtübermittlung notwen-diger Unterlagen oder die eigenmächtige Beendigung des In-kassoauftrags, berechtigen LIONHEAD, den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden.
In diesen Fällen ist LIONHEAD berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt:
1. bei Verbrauchern (B2C): 6 % der übergebenen Forde-rung, höchstens jedoch EUR 600 brutto
2. bei Unternehmern (B2B): 10 % der übergebenen Forde-rung ohne Höchstbetrag
(3) Diese Aufwandsentschädigung deckt den internen Auf-wand für Aktenanlage, Prüfung der Erfolgsaussicht, Sach-verhaltsaufarbeitung, Organisation, Kundenkommunikation, Reise- und Nächtigungskosten sowie den Koordinationsauf-wand im Zusammenhang mit externen Leistungen (z. B. An-waltsprüfung, Außendienst, Dolmetscherleistungen), soweit diese zur Vorbereitung oder Absicherung der außergerichtli-chen Betreibung erforderlich sind.
(4) Darüber hinaus bleibt LIONHEAD berechtigt, zusätzlich entstandene notwendige Fremdkosten geltend zu machen (zB.: für externe Anwaltsprüfungen, Recherchedienstleis-tungen, Außendienst, Übersetzungsdienstleistungen usw.) , sofern diese auftragsgemäß oder zur Schadensminderung er-forderlich waren.
(5) Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Nachweis zu er-bringen, dass LIONHEAD kein oder ein wesentlich geringe-rer Aufwand entstanden ist.

6. Pflichten von LIONHEAD

LIONHEAD wird vom Auftraggeber mit dem außergericht-lichen Inkasso der offenen Forderung gegenüber dem Schuldner beauftragt. LIONHEAD handelt dabei im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber gestattet LIONHEAD, sich zur Durchführung des Auftrags auch Subunternehmern oder einer Rechtsvertretung zu be-dienen sowie dem Schuldner nach eigenem Ermessen Zah-lungsaufschub oder Teilzahlungen anzubieten.

7. Mitteilungspflicht Auftraggeber

Zahlt der Schuldner nach Einschaltung von LIONHEAD di-rekt an den Auftraggeber, ist dieser verpflichtet, LION-HEAD binnen 7 Kalendertagen zu informieren (z. B. per E-Mail oder Nachrichtendienst). Unterbleibt diese Mitteilung und entstehen dadurch zusätzliche, vermeidbare Maßnah-men – etwa weitere Mahnschreiben, Telefoninkasso, Außen-dienst oder die Einschaltung eines Rechtsvertreters –, kön-nen die daraus resultierenden Kosten dem Auftraggeber ver-rechnet werden, sofern sie dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden können. Die Verrechnung erfolgt nach Maß-gabe der Inkassokostenverordnung bzw. der tatsächlich an-gefallenen Fremdkosten.

8. Kündigung – Zurückziehen des Auftrages – Abtretung an Dritte

1. Nach Annahme des Auftrags durch LIONHEAD oder nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist (bei Verbrau-chern) ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftragge-ber ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kein wichtiger Grund liegt insbe-sondere dann vor, wenn sich der Auftraggeber entscheidet, das Inkasso eigenständig, durch einen Dritten (z. B. Inkasso-unternehmen, Rechtsanwalt) oder mittels Verfahrenshilfe zu betreiben oder die Forderung an Dritte abzutreten.
2. Beendet der Auftraggeber das Inkassoverfahren ohne wichtigen Grund oder überträgt er die Forderung an Dritte, so steht LIONHEAD eine pauschale Aufwandsentschädi-gung zu. Diese beträgt:
a) bei Verbrauchern (B2C): 6 % der übergebenen Forde-rung, höchstens jedoch EUR 600 brutto.
b) bei Unternehmern (B2B): die im Auftrag vereinbarte Erfolgsvergütung gemäß Punkt 3, mindestens jedoch 15 % der übergebenen Forderung ohne Höchstbetrag.
Diese Mindestvergütung dient der Abgeltung bereits erbrachter Leistungen sowie der für das Verfahren freigehaltenen Kapazitäten.
3. Die Aufwandsentschädigung gemäß Punkt 2 umfasst insbesondere den internen Aufwand für Aktenanlage, Fall-bearbeitung, Sachverhaltsaufbereitung, Organisation, Kom-munikation, Koordination, Schuldnerrecherche, Datenbank-abfragen sowie Akquisitionsaufwand. Darüber hinaus ist LI-ONHEAD berechtigt, zusätzlich entstandene notwendige Kosten geltend zu machen – sowohl interne als auch externe –, sofern diese zur Bearbeitung des Falls auftragsgemäß oder zur Schadensminderung erforderlich waren. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Rechtsanwaltsprüfungen, Außen-diensteinsätze (durch eigene Mitarbeiter oder Dritte), Über-setzungen, Recherchedienstleistungen, Detektivkosten oder vergleichbare Maßnahmen.
4. Der Auftraggeber bleibt berechtigt nachzuweisen, dass LIONHEAD kein oder ein wesentlich geringerer Auf-wand entstanden ist.

9. Aufrechnung

Es wird vereinbart, dass LIONHEAD Eingänge aus dem Ein-zug von übergebenen Forderungen mit seinen Forderungen gegen den Auftraggeber verrechnen darf.

10. Verrechnung und Auszahlung und Aufrechnung

Die Abrechnung mit dem Auftraggeber hat innerhalb von 1. Quartal nach erfolgreichem Zahlungseingang zu erfolgen. Sofern der Auftraggeber eine Zwischenauszahlung möchte, ist dies LIONHEAD schriftlich bekannt zu geben.

11. Übermittlung von Schuldnerdaten

LIONHEAD übermittelt Zahlungserfahrungsdaten der Schuldner insbesondere über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten an CRIF GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbebe-rechtigungen.

12. Gerichtliche Geltendmachung und Behandlung der Inkassokosten

1. Der Auftraggeber beauftragt LIONHEAD nicht nur mit der außergerichtlichen Betreibung seiner Forderung, sondern erklärt bereits bei Vertragsabschluss ausdrücklich seine Zu-stimmung, dass im Falle erfolgloser außergerichtlicher Maß-nahmen, bestreitender Einwendungen des Schuldners oder Nichteinhaltung einer Zahlungsvereinbarung LIONHEAD nach eigenem Ermessen die Forderung zur gerichtlichen Geltendmachung an den Vertrauensanwalt übergeben kann.
2. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit ein-verstanden, dass LIONHEAD sämtliche zur gerichtlichen Geltendmachung erforderlichen Unterlagen und Informatio-nen direkt an den Vertrauensanwalt von LIONHEAD, die Fatahi & Satish Rechtsanwälte OG, Wollzeile 19/9, 1010 Wien, übermittelt.
3. LIONHEAD ist berechtigt aber nicht verpflichtet im Falle einer Klageerhebung die Gerichtsgebühren für den Auftraggeber vorzufinanzieren. Es liegt im Ermessen von LIONHEAD darüber im Einzelfall zu Entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass LIONHEAD keine sonst anfallen-den Prozesskosten (Rechtsvertretungskosten, Beratungskos-ten, Barauslagen, Übersetzungskosten, Zustellgebühren etc.) übernimmt oder finanziert.. Sollten die Prozesskosten aus welchem Grunde auch immer nicht einbringlich gemacht werden können, ist der Auftraggeber verpflichtet die ange-laufenen Kosten zu tragen.

13. Schlussbestimmungen I Aufrechnung I Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. LIONHEAD übernimmt grundsätzlich keine Originalunterlagen. Soweit nicht zwin-gende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, über-nimmt LIONHEAD auch keine Verpflichtung zur Aufbe-wahrung überlassener Unterlagen. Der Auftraggeber ver-pflichtet sich, von allen an LIONHEAD übergebenen Doku-menten Kopien aufzubewahren.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen ge-gen LIONHEAD aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von LIONHEAD ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der üb-rigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirt-schaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung mög-lichst nahekommt. ür alle Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
• Bei Verbrauchern (B2C): Gerichtsstand ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige Gericht.
• Bei Unternehmern (B2B): Ausschließlicher Ge-richtsstand ist Wien.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, mit LIONHEAD via einfachem Email zu korrespondieren. Insbesondere kön-nen Zustellungen an den Auftraggeber an die von ihm/ihr be-kanntgegebene Emailadresse erfolgen.
Handschriftliche Änderungen der vorgedruckten Daten wer-den nicht zur Kenntnis genommen.

_____, am __________________

Auftraggeber: _______________________

Vollmacht (Lionhead)

VOLLMACHT

Hiermit wird LIONHEAD GmbH, Am Heidjöchl 14/26/4, 1220 Wien mit dem Inkasso meiner offenen Forderung beauftragt. LIONHEAD wird bevollmächtig Subunternehmer oder Rechtsanwälte für das Inkasso oder die Exeku-tion zu beauftragen. Weiters wird LIONHEAD bevollmächtigt Auskünfte und Dokumente von Vertragspartnern, Gerichten, Behörden sowie von Parteienvertretern herauszuverlangen, wenn diese Auskünfte für die Betreibung oder für die Sachverhaltsermittlung von Interesse sind. LIONHEAD GmbH wird ermächtigt Strafanzeige gegen den Schuldner einzubringen, sofern sich der Verdacht einer Straftat erhärtet, sowie ermächtigt gegen den Schuld-ner Anzeige aufgrund einer Verwaltungsstraftat einzubringen.

VOLLMACHTGEBER NAME:

ADRESSE:

UNTERSCHRIFT VOLLMACHTGEBER:

_________, am ____________________

Widerrufsrecht

Informationen zur Ausübung des Widerrufs-rechts (VERBRAUCHER)

A. Muster-Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an
LIONHEAD GmbH Am Heidjöchl 14/26/4, 1220 Wien 1220 Wien office@lionhead.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ih-ren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, infor-mieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Wi-derrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorge-schrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten ha-ben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung ge-wählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ver-wenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Wi-derrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen an-gemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags un-terrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vor-gesehenen Dienstleistungen entspricht.“

B. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fül-len Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An die

LIONHEAD GmbH

Am Heidjöchl 14/26/4 1220

Wien

mail to: office@lionhead.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abge-schlossenen Vertrag über die Erbringung der fol-genden Dienstleistung:

Inkasso
Vertrag vom
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mittei-lung auf Papier)

Datum

Vollmacht (Fatahi & Satish Rechtsanwälte)

VOLLMACHT

Für den Fall, dass die Eintreibungsbemühungen von Lionhead GmbH (i) keinen Erfolg versprechen, (ii) der Schuldner die Forderung bestrei-tet, bevollmächtigt und beauftragt der Auftraggeber (in der Folge „Vollmachtgeber“ oder „Auftraggeber“) hiermit, die

Fatahi & Satish Rechtsanwälte OG
Wollzeile 19/9 in 1010 Wien
(in der Folge auch der „Vollmachtnehmer“ oder „Auftragnehmer“ ge-nannt),

im Sinne des § 8 RAO den Auftraggeber, dessen Erben sowie allfällige von ihm genannte Rechtsträger in allen Angelegenheiten sowohl ge-richtlich, außergerichtlich, behördlich und außerbehördlich, insbeson-dere nach den Bestimmungen der §§ 30 ff, 39 und 204 ZPO, 49ff und 455 StPO, 10 AVG, 83 BAO und 77 GBG, zu vertreten und zu beraten sowie Vergleiche aller Art abzuschließen, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Handen (Postvollmacht) gemäß § 9 ZustellG anzunehmen, Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren, Stellvertreter (Substituten) mit gleicher oder eingeschränkter Voll-macht zu bestellen, Dritte von ihrer Verschwiegenheitspflicht dem Auf-traggeber gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Da-ten im Sinne des Datenschutzgesetzes sowie vom Arzt- und Bankge-heimnis und überhaupt alles vorzukehren, was vom Auftragnehmer als für den Auftraggeber als nützlich erachtet wird.


Der Auftragnehmer haftet nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte, die auf-grund des Zutuns des Auftraggebers mit den Leistungen des Auftrag-nehmers in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hin-zuweisen. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für alle schuld-haft von ihm herbeigeführten Schäden, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer, wenn sie nicht von dem Auftragnehmer bin-nen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber/in vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbe-gründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Haftpflicht des Aufragnehmers ist der Höhe nach auf die sich aus der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers ergebenden Deckungssumme von EUR 977.328,00 beschränkt.


Die Honorarabrechnung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) sowie der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag verlautbar-ten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und der Richtlinien zur Aus-übung des Rechtsanwaltsberufes (RLBA) samt Barauslagen, Spesen und Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Einschreiten oder auch im Zuge des Verfahrens Akontozahlungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist jedenfalls verpflichtet die anfallenden Gerichtsgebüh-ren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) binnen angemessener Frist zu bevorschussen.


Der Auftragnehmer ist insbesondere auch bevollmächtigt, für mich (uns) die ausdrückliche Einwilligung oder Anordnung zur Übermitt-lung und Auskunftserteilung sämtlicher mich (uns) betreffender Daten – auch telefonisch – zu erklären, wobei sämtliche Daten an sie oder von ihr namhaft gemachte Dritte übermittelt werden können bzw. ihr oder von ihr namhaft gemachte Dritte Auskünfte erteilt werden können. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer seine/ihre personen-bezogenen Daten verarbeitet, im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte, insbesondere Gerichte und Behörden, übermittelt bzw. überlässt und – auch nach Beendi-gung des Auftragsverhältnisses – speichert.
Der/die Auftraggeberin/in ist damit einverstanden, mit dem Auftrag-nehmer via E-Mail zu korrespondieren.


Auf das gegenständliche Auftragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen anzuwen-den. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz des Auftragnehmers, ausschließ-licher Gerichtsstand ist das für A-1010 Wien örtlich zuständige Ge-richt.
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt der Auftrag-geber den Auftragnehmer insbesondere dazu, außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche abzuschließen und wird ihr dazu ein Vergleich-spouvoir iHv 35% des geltend zu machenden Betrages eingeräumt. Die Änderung des Vergleichspouvoirs durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Die Änderung des Vergleichspouvoirs bedarf einer schriftli-chen Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, die ihm zu-gehen muss.
Der Auftragnehmer wird von seiner Pflicht zum Berufsgeheimnis ge-genüber der Lionhead GmbH ausdrücklich entbunden. Die Korrespon-denz kann in jeder möglichen Form erfolgen.


Datum, Ort: 

Auftraggeber:

 

 

Fatahi & Satish Rechtsanwälte
Wollzeile 19/9, A-1010 Wien
Tel.: 0043 660 7620726
Email: fatahi@fs-kanzlei.at
Web: www.fs-kanzlei.at

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Wienerhomepages.at ist Experte im Bereich SEO, Suchmaschinenoptimierung und Webdesign. Wienerhomepages.at übernimmt für seine Klienten die vollständige Betreuung des Web-Auftritts sowie der Optimierung der Homepage. Herr Mag. Heller ist Gründer und Geschäftsführer der Online-Agentur. Zu seinen Kunden zählen namhafte Persönlichkeiten aus Medizin und Wirtschaft. Der Firmensitz der Online-Agentur befindet sich in Wien.

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Hinweis

Geschätzte Kunden, aufgrund unserer hohen Nachfrage übernehmen wir vorrangig Aufträge mit einer Auftragsgebühr.

Informativ halten wir fest, dass wir KEINE Rechtsberatung und keine Aktenaufbereitung anbieten! Für eine Sachverhaltsaufbereitung können Sie sich gerne an unsere Partneranwälte wenden. Ihre zum Inkasso übergebene Forderung MUSS bestimmt und UNBESTRITTEN sein.

Danke für Ihr Verständnis.
Das Team von LIONHEAD INKASSO