zwischen dem
__________________
Auftraggeber:
Geburtsdatum:
Adresse:
Telefonnummer:
E‑Mail:
Konto Nr.:
UID Nummer
und dem Inkassounternehmen LIONHEAD GmbH
in Folge „LIONHEAD”
Hiermit beauftragt der Auftraggeber nach erfolglos gebliebenen Interventionen beim Schuldner das Inkassounternehmen LIONHEAD, Am Heidjöchl 14/26/4, 1220 Wien, FN564256 p mit der Eintreibung der übergebenen offenen Forderungen.
2. Beauftragung und Annahme
LIONHEAD verpflichtet sich durch die Annahme eines Auftrages zur Einziehung einer Forderung, durch schriftliche, telefonische oder persönliche Einwirkung auf den Schuldner für den Eingang der Forderung zu sorgen. Welche Mittel LIONHEAD anwenden will, kann sich LIONHEAD vorbehalten. Die Annahme des Auftrags erfolgt entweder durch ausdrückliche Bestätigung durch LIONHEAD oder stillschweigend durch Beginn der Bearbeitung der übergebenen Forderung (z. B. erste Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, Prüfung von Unterlagen, interne Bearbeitung). LIONHEAD übernimmt keine Haftung betreffend der Überwachung der Verjährungsfrist einer Forderung. Besondere Warnpflichten bestehen nicht.
3. Erfolgsvergütung I Inkassokosten
a.) Die Erfolgsvergütung beträgt 33,33 % auf Basis des eingebrachten Kapitals, das durch das Tätigwerden von LIONHEAD realisiert wird.
b.) Einbringlich gemachte Verzugszinsen stehen LIONHEAD zusätzlich als Abgeltung gem. Punkt 3a zu.
c.) Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die gesetzlichen Inkassokosten und Barauslagen, Erfolgsvergütung (Punkt a) weiter auf Zinsen und dann auf das Kapital angerechnet, gleichgültig ob sie bei LIONHEAD oder beim Auftraggeber einlangen.
d.) Bei verjährten und titulierten Forderungen erhält LIONEHAD eine Erfolgsvergütung von 45 % auf Basis des eingebrachten Kapitals sowie Zinsen.
4. Auftragsgebühr I Adresserhebung I Bonitätsprüfung
Es wird eine Auftragsgebühr in der Höhe von 6 % zzgl. gesetzlicher USt. für jede zum Einzug übertragene Forderung vereinbart.
b. Die Kosten zzgl Barauslagen für Adresserhebung und Bonitätsprüfung werden nach der Verordnung über die Höchstsätze des BGBl. II Nr. 490/2001 idF BGBl. II Nr. 103/2005 abgerechnet (IK‑V).
5. Pflichtverletzungen des Auftraggebers / Aufwandsentschädigung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, LIONHEAD sämtliche für die Bearbeitung der Forderung erforderlichen und wesentlichen Informationen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben sowie die Unterlassung wesentlicher Mitwirkungspflichten, insbesondere die Nichtübermittlung notwendiger Unterlagen oder die eigenmächtige Beendigung des Inkassoauftrags, berechtigen LIONHEAD, den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden.
In diesen Fällen ist LIONHEAD berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt:
1. bei Verbrauchern (B2C): 6 % der übergebenen Forderung, höchstens jedoch EUR 600 brutto
2. bei Unternehmern (B2B): 10 % der übergebenen Forderung ohne Höchstbetrag
(3) Diese Aufwandsentschädigung deckt den internen Aufwand für Aktenanlage, Prüfung der Erfolgsaussicht, Sachverhaltsaufarbeitung, Organisation, Kundenkommunikation,Reise- und Nächtigungskosten sowie den Koordinationsaufwand im Zusammenhang mit externen Leistungen (z. B. Anwaltsprüfung, Außendienst, Dolmetscherleistungen), soweit diese zur Vorbereitung oder Absicherung der außergerichtlichen Betreibung erforderlich sind.
(4) Darüber hinaus bleibt LIONHEAD berechtigt, zusätzlich entstandene notwendige Fremdkosten geltend zu machen (zB.: für externe Anwaltsprüfungen, Recherchedienstleistungen, Außendienst, Übersetzungsdienstleistungen usw.) , sofern diese auftragsgemäß oder zur Schadensminderung erforderlich waren.
(5) Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass LIONHEAD kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
6. Pflichten von LIONHEAD
LIONHEAD wird vom Auftraggeber mit dem außergerichtlichen Inkasso der offenen Forderung gegenüber dem Schuldner beauftragt. LIONHEAD handelt dabei im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber gestattet LIONHEAD, sich zur Durchführung des Auftrags auch Subunternehmern oder einer Rechtsvertretung zu bedienen sowie dem Schuldner nach eigenem Ermessen Zahlungsaufschub oder Teilzahlungen anzubieten.
7. Mitteilungspflicht Auftraggeber
Zahlt der Schuldner nach Einschaltung von LIONHEAD direkt an den Auftraggeber, ist dieser verpflichtet, LIONHEAD binnen 7 Kalendertagen zu informieren (z. B. per E‑Mail oder Nachrichtendienst). Unterbleibt diese Mitteilung und entstehen dadurch zusätzliche, vermeidbare Maßnahmen – etwa weitere Mahnschreiben, Telefoninkasso, Außendienst oder die Einschaltung eines Rechtsvertreters –, können die daraus resultierenden Kosten dem Auftraggeber verrechnet werden, sofern sie dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden können. Die Verrechnung erfolgt nach Maßgabe der Inkassokostenverordnung bzw. der tatsächlich angefallenen Fremdkosten.
8. Kündigung — Zurückziehen des Auftrages — Abtretung an Dritte
1. Nach Annahme des Auftrags durch LIONHEAD oder nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist (bei Verbrauchern) ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Auftraggeber entscheidet, das Inkasso eigenständig, durch einen Dritten (z. B. Inkassounternehmen, Rechtsanwalt) oder mittels Verfahrenshilfe zu betreiben oder die Forderung an Dritte abzutreten.
2. Beendet der Auftraggeber das Inkassoverfahren ohne wichtigen Grund oder überträgt er die Forderung an Dritte, so steht LIONHEAD eine pauschale Aufwandsentschädigung zu. Diese beträgt:
a) bei Verbrauchern (B2C): 6 % der übergebenen Forderung, höchstens jedoch EUR 600 brutto.
b) bei Unternehmern (B2B): die im Auftrag vereinbarte Erfolgsvergütung gemäß Punkt 3, mindestens jedoch 15 % der übergebenen Forderung ohne Höchstbetrag. Diese Mindestvergütung dient der Abgeltung bereits erbrachter Leistungen sowie der für das Verfahren freigehaltenen Kapazitäten.
3. Die Aufwandsentschädigung gemäß Punkt 2 umfasst insbesondere den internen Aufwand für Aktenanlage, Fallbearbeitung, Sachverhaltsaufbereitung, Organisation, Kommunikation, Koordination, Schuldnerrecherche, Datenbankabfragen sowie Akquisitionsaufwand. Darüber hinaus ist LIONHEAD berechtigt, zusätzlich entstandene notwendige Kosten geltend zu machen – sowohl interne als auch externe–, sofern diese zur Bearbeitung des Falls auftragsgemäß oder zur Schadensminderung erforderlich waren. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Rechtsanwaltsprüfungen, Außendiensteinsätze (durch eigene Mitarbeiter oder Dritte), Übersetzungen, Recherchedienstleistungen, Detektivkosten oder vergleichbare Maßnahmen.
4. Der Auftraggeber bleibt berechtigt nachzuweisen, dass LIONHEAD kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist
9. Aufrechnung
Es wird vereinbart, dass LIONHEAD Eingänge aus dem Einzug von übergebenen Forderungen mit seinen Forderungen gegen den Auftraggeber verrechnen darf.
10. Verrechnung und Auszahlung und Aufrechnung
Die Abrechnung mit dem Auftraggeber hat innerhalb von 1. Quartal nach erfolgreichem Zahlungseingang zu erfolgen. Sofern der Auftraggeber eine Zwischenauszahlung möchte, ist dies LIONHEAD schriftlich bekannt zu geben.
11. Übermittlung von Schuldnerdaten
LIONHEAD übermittelt Zahlungserfahrungsdaten der Schuldner insbesondere über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten an CRIF GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigungen.
12.Gerichtliche Geltendmachung und Behandlung der Inkassokosten
1. Wird die Forderung gerichtlich durch den Auftraggeber oder in seinem Namen durch beauftragte Rechtsvertretung geltend gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche im letzten Inkassomahnschreiben von LIONHEAD an den Schuldner ausgewiesenen Inkassokosten im Verfahren ordnungsgemäß als Nebenforderung geltend zu machen.
2. Werden diese Kosten im Verfahren nicht ordnungsgemäß als Nebenforderung geltend gemacht, bleibt LIONHEAD berechtigt, diese dem Auftraggeber direkt in Rechnung zu stellen, soweit sie durch den Auftrag entstanden sind. Soweit die Inkassokosten jedoch korrekt geltend gemacht wurden, aber vom Schuldner nicht bezahlt werden (z. B. aufgrund Vermögenslosigkeit oder gerichtlicher Ablehnung), trägt LIONHEAD das Risiko und es erfolgt keine Weiterverrechnung an den Auftraggeber.
3. Wird dem Auftraggeber durch LIONHEAD, ein verbundenes Unternehmen oder ein von LIONHEAD vermitteltes Unternehmen eine gerichtliche Durchsetzung seiner Forderung mit Übernahme der eigenen Vertretungskosten angeboten, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Verfahren entsprechend durchzuführen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber sämtliche Gerichtsgebühren gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG) sowie alle sonstigen Kosten, die von der Gegenseite eingefordert werden könnten, selbst. Die Beteiligungsquote von 30 % am erzielten Vermögensvorteil wird in diesem Fall vereinbart und bemisst sich am erzielten Gesamtbetrag vor Abzug dieser Kosten. Die gesetzlichen Inkassokosten gemäß Inkassokostenverordnung stehen LIONHEAD zusätzlich in voller Höhe zu.
13. Schlussbestimmungen I Aufrechnung I Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. LIONHEAD übernimmt grundsätzlich keine Originalunterlagen. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, übernimmt LIONHEAD auch keine Verpflichtung zur Aufbewahrung überlassener Unterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von allen an LIONHEAD übergebenen Dokumenten Kopien aufzubewahren.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen LIONHEAD aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von LIONHEAD ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. ür alle Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
• Bei Verbrauchern (B2C): Gerichtsstand ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige Gericht.
• Bei Unternehmern (B2B): Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, mit LIONHEAD via einfachem Email zu korrespondieren. Insbesondere können Zustellungen an den Auftraggeber an die von ihm/ihr bekanntgegebene Emailadresse erfolgen.
Handschriftliche Änderungen der vorgedruckten Daten werden nicht zur Kenntnis genommen
Wien, am ____________
Vollmacht
Hiermit wird LIONHEAD GmbH, Am Heidjöchl 14/26/4, 1220 Wien mit dem Inkasso meiner offenen Forderung
beauftragt. LIONHEAD wird bevollmächtig Subunternehmer oder Rechtsanwälte für das Inkasso oder die Exeku-
tion zu beauftragen. Weiters wird LIONHEAD bevollmächtigt Auskünfte und Dokumente von Vertragspartnern,
Gerichten, Behörden sowie von Parteienvertretern herauszuverlangen, wenn diese Auskünfte für die Betreibung
oder für die Sachverhaltsermittlung von Interesse sind. LIONHEAD GmbH wird ermächtigt Strafanzeige gegen
den Schuldner einzubringen, sofern sich der Verdacht einer Straftat erhärtet, sowie ermächtigt gegen den Schuld-
ner Anzeige aufgrund einer Verwaltungsstraftat einzubringen.
ANHANG III — Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
LIONHEAD GmbH
Am Heidjöchel 14/26/4
1220 Wien
E‑Mail office@lionhead.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein- schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs- mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus-übung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
ANHANG IV — Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zu- rück)
An die
LIONHEAD GmbH
Am Heidjöchel 14/26/4
1220 Wien
E‑mail office@lionhead.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Prozessfinanzierung
Vertrag vom
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
PARTNER
Wienerhomepages.at ist Experte im Bereich SEO, Suchmaschinenoptimierung und Webdesign. Wienerhomepages.at übernimmt für seine Klienten die vollständige Betreuung des Web-Auftritts sowie der Optimierung der Homepage. Herr Mag. Heller ist Gründer und Geschäftsführer der Online-Agentur. Zu seinen Kunden zählen namhafte Persönlichkeiten aus Medizin und Wirtschaft. Der Firmensitz der Online-Agentur befindet sich in Wien.
Geschätzte Kunden, aufgrund unserer hohen Nachfrage übernehmen wir vorrangig Aufträge mit einer Auftragsgebühr.
Informativ halten wir fest, dass wir KEINE Rechtsberatung und keine Aktenaufbereitung anbieten! Für eine Sachverhaltsaufbereitung können Sie sich gerne an unsere Partneranwälte wenden. Ihre zum Inkasso übergebene Forderung MUSS bestimmt und UNBESTRITTEN sein.
Danke für Ihr Verständnis.
Das Team von LIONHEAD INKASSO