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Inkassoauftrag

zwi­schen dem 

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Auf­trag­ge­ber:
Geburts­da­tum:
Adres­se:
Tele­fon­num­mer:
E‑Mail:
Kon­to Nr.:
UID Num­mer

und dem Inkas­so­un­ter­neh­men LIONHEAD GmbH

in Fol­ge „LIONHEAD”

Hier­mit beauf­tragt der Auf­trag­ge­ber nach erfolg­los geblie­be­nen Inter­ven­tio­nen beim Schuld­ner das Inkas­so­un­ter­neh­men LIONHEAD, Am Heid­jöchl 14/26/4, 1220 Wien, FN564256 p mit der Ein­trei­bung der über­ge­be­nen offe­nen Forderungen.

2. Beauf­tra­gung und Annahme

LIONHEAD ver­pflich­tet sich durch die Annah­me eines Auf­tra­ges zur Ein­zie­hung einer For­de­rung, durch schrift­li­che, tele­fo­ni­sche oder per­sön­li­che Ein­wir­kung auf den Schuld­ner für den Ein­gang der For­de­rung zu sor­gen. Wel­che Mit­tel LIONHEAD anwen­den will, kann sich LIONHEAD vor­be­hal­ten. Die Annah­me des Auf­trags erfolgt ent­we­der durch aus­drück­li­che Bestä­ti­gung durch LIONHEAD oder still­schwei­gend durch Beginn der Bear­bei­tung der über­ge­be­nen For­de­rung (z. B. ers­te Kon­takt­auf­nah­me mit dem Schuld­ner, Prü­fung von Unter­la­gen, inter­ne Bear­bei­tung). LIONHEAD über­nimmt kei­ne Haf­tung betref­fend der Über­wa­chung der Ver­jäh­rungs­frist einer For­de­rung. Beson­de­re Warn­pflich­ten bestehen nicht.

3. Erfolgs­ver­gü­tung I Inkassokosten

a.) Die Erfolgs­ver­gü­tung beträgt 33,33 % auf Basis des ein­ge­brach­ten Kapi­tals, das durch das Tätig­wer­den von LIONHEAD rea­li­siert wird.

b.) Ein­bring­lich gemach­te Ver­zugs­zin­sen ste­hen LIONHEAD zusätz­lich als Abgel­tung gem. Punkt 3a zu.

c.) Ein­ge­hen­de Zah­lun­gen wer­den zunächst auf die gesetz­li­chen Inkas­s­o­kos­ten und Bar­aus­la­gen, Erfolgs­ver­gü­tung (Punkt a) wei­ter auf Zin­sen und dann auf das Kapi­tal ange­rech­net, gleich­gül­tig ob sie bei LIONHEAD oder beim Auf­trag­ge­ber einlangen.

d.) Bei ver­jähr­ten und titu­lier­ten For­de­run­gen erhält LIONEHAD eine Erfolgs­ver­gü­tung von 45 % auf Basis des ein­ge­brach­ten Kapi­tals sowie Zinsen.

4. Auf­trags­ge­bühr I Adresserhe­bung I Bonitätsprüfung

Es wird eine Auf­trags­ge­bühr in der Höhe von 6 % zzgl. gesetz­li­cher USt. für jede zum Ein­zug über­tra­ge­ne For­de­rung ver­ein­bart.
b. Die Kos­ten zzgl Bar­aus­la­gen für Adresserhe­bung und Boni­täts­prü­fung wer­den nach der Ver­ord­nung über die Höchst­sät­ze des BGBl. II Nr. 490/2001 idF BGBl. II Nr. 103/2005 abge­rech­net (IK‑V).

5. Pflicht­ver­let­zun­gen des Auf­trag­ge­bers / Aufwandsentschädigung

(1) Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, LIONHEAD sämt­li­che für die Bear­bei­tung der For­de­rung erfor­der­li­chen und wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig, rich­tig und unver­züg­lich zur Ver­fü­gung zu stel­len. Unrich­ti­ge, unvoll­stän­di­ge oder irre­füh­ren­de Anga­ben sowie die Unter­las­sung wesent­li­cher Mit­wir­kungs­pflich­ten, ins­be­son­de­re die Nicht­über­mitt­lung not­wen­di­ger Unter­la­gen oder die eigen­mäch­ti­ge Been­di­gung des Inkas­so­auf­trags, berech­ti­gen LIONHEAD, den Auf­trag aus wich­ti­gem Grund mit sofor­ti­ger Wir­kung zu beenden.

In die­sen Fäl­len ist LIONHEAD berech­tigt, eine pau­scha­le Auf­wands­ent­schä­di­gung zu ver­lan­gen. Die­se beträgt:

1. bei Ver­brau­chern (B2C): 6 % der über­ge­be­nen For­de­rung, höchs­tens jedoch EUR 600 brutto

2. bei Unter­neh­mern (B2B): 10 % der über­ge­be­nen For­de­rung ohne Höchstbetrag

(3) Die­se Auf­wands­ent­schä­di­gung deckt den inter­nen Auf­wand für Akten­an­la­ge, Prü­fung der Erfolgs­aus­sicht, Sach­ver­halts­auf­ar­bei­tung, Orga­ni­sa­ti­on, Kundenkommunikation,Reise- und Näch­ti­gungs­kos­ten sowie den Koor­di­na­ti­ons­auf­wand im Zusam­men­hang mit exter­nen Leis­tun­gen (z. B. Anwalts­prü­fung, Außen­dienst, Dol­met­scher­leis­tun­gen), soweit die­se zur Vor­be­rei­tung oder Absi­che­rung der außer­ge­richt­li­chen Betrei­bung erfor­der­lich sind.
(4) Dar­über hin­aus bleibt LIONHEAD berech­tigt, zusätz­lich ent­stan­de­ne not­wen­di­ge Fremd­kos­ten gel­tend zu machen (zB.: für exter­ne Anwalts­prü­fun­gen, Recher­ch­e­dienst­leis­tun­gen, Außen­dienst, Über­set­zungs­dienst­leis­tun­gen usw.) , sofern die­se auf­trags­ge­mäß oder zur Scha­dens­min­de­rung erfor­der­lich waren.

(5) Der Auf­trag­ge­ber bleibt berech­tigt, den Nach­weis zu erbrin­gen, dass LIONHEAD kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Auf­wand ent­stan­den ist.

6. Pflich­ten von LIONHEAD

LIONHEAD wird vom Auf­trag­ge­ber mit dem außer­ge­richt­li­chen Inkas­so der offe­nen For­de­rung gegen­über dem Schuld­ner beauf­tragt. LIONHEAD han­delt dabei im eige­nen Namen für Rech­nung des Auf­trag­ge­bers. Der Auf­trag­ge­ber gestat­tet LIONHEAD, sich zur Durch­füh­rung des Auf­trags auch Sub­un­ter­neh­mern oder einer Rechts­ver­tre­tung zu bedie­nen sowie dem Schuld­ner nach eige­nem Ermes­sen Zah­lungs­auf­schub oder Teil­zah­lun­gen anzubieten.

7. Mit­tei­lungs­pflicht Auftraggeber 

Zahlt der Schuld­ner nach Ein­schal­tung von LIONHEAD direkt an den Auf­trag­ge­ber, ist die­ser ver­pflich­tet, LIONHEAD bin­nen 7 Kalen­der­ta­gen zu infor­mie­ren (z. B. per E‑Mail oder Nach­rich­ten­dienst). Unter­bleibt die­se Mit­tei­lung und ent­ste­hen dadurch zusätz­li­che, ver­meid­ba­re Maß­nah­men – etwa wei­te­re Mahn­schrei­ben, Tele­fon­in­kas­so, Außen­dienst oder die Ein­schal­tung eines Rechts­ver­tre­ters –, kön­nen die dar­aus resul­tie­ren­den Kos­ten dem Auf­trag­ge­ber ver­rech­net wer­den, sofern sie dem Schuld­ner nicht in Rech­nung gestellt wer­den kön­nen. Die Ver­rech­nung erfolgt nach Maß­ga­be der Inkas­s­o­kos­ten­ver­ord­nung bzw. der tat­säch­lich ange­fal­le­nen Fremdkosten.

8. Kün­di­gung — Zurück­zie­hen des Auf­tra­ges — Abtre­tung an Dritte

1. Nach Annah­me des Auf­trags durch LIONHEAD oder nach Ablauf der 14-tägi­gen Rück­tritts­frist (bei Ver­brau­chern) ist eine ordent­li­che Kün­di­gung durch den Auf­trag­ge­ber aus­ge­schlos­sen. Eine Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt hier­von unbe­rührt. Kein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn sich der Auf­trag­ge­ber ent­schei­det, das Inkas­so eigen­stän­dig, durch einen Drit­ten (z. B. Inkas­so­un­ter­neh­men, Rechts­an­walt) oder mit­tels Ver­fah­rens­hil­fe zu betrei­ben oder die For­de­rung an Drit­te abzutreten.

2. Been­det der Auf­trag­ge­ber das Inkas­so­ver­fah­ren ohne wich­ti­gen Grund oder über­trägt er die For­de­rung an Drit­te, so steht LIONHEAD eine pau­scha­le Auf­wands­ent­schä­di­gung zu. Die­se beträgt:

a) bei Ver­brau­chern (B2C): 6 % der über­ge­be­nen For­de­rung, höchs­tens jedoch EUR 600 brutto.

b) bei Unter­neh­mern (B2B): die im Auf­trag ver­ein­bar­te Erfolgs­ver­gü­tung gemäß Punkt 3, min­des­tens jedoch 15 % der über­ge­be­nen For­de­rung ohne Höchst­be­trag. Die­se Min­dest­ver­gü­tung dient der Abgel­tung bereits erbrach­ter Leis­tun­gen sowie der für das Ver­fah­ren frei­ge­hal­te­nen Kapazitäten.

3. Die Auf­wands­ent­schä­di­gung gemäß Punkt 2 umfasst ins­be­son­de­re den inter­nen Auf­wand für Akten­an­la­ge, Fall­be­ar­bei­tung, Sach­ver­halts­auf­be­rei­tung, Orga­ni­sa­ti­on, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Koor­di­na­ti­on, Schuld­ner­re­cher­che, Daten­bank­ab­fra­gen sowie Akqui­si­ti­ons­auf­wand. Dar­über hin­aus ist LIONHEAD berech­tigt, zusätz­lich ent­stan­de­ne not­wen­di­ge Kos­ten gel­tend zu machen – sowohl inter­ne als auch exter­ne–, sofern die­se zur Bear­bei­tung des Falls auf­trags­ge­mäß oder zur Scha­dens­min­de­rung erfor­der­lich waren. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re Kos­ten für Rechts­an­walts­prü­fun­gen, Außen­dienstein­sät­ze (durch eige­ne Mit­ar­bei­ter oder Drit­te), Über­set­zun­gen, Recher­ch­e­dienst­leis­tun­gen, Detek­tiv­kos­ten oder ver­gleich­ba­re Maßnahmen.

4. Der Auf­trag­ge­ber bleibt berech­tigt nach­zu­wei­sen, dass LIONHEAD kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Auf­wand ent­stan­den ist

9. Auf­rech­nung

Es wird ver­ein­bart, dass LIONHEAD Ein­gän­ge aus dem Ein­zug von über­ge­be­nen For­de­run­gen mit sei­nen For­de­run­gen gegen den Auf­trag­ge­ber ver­rech­nen darf.

10. Ver­rech­nung und Aus­zah­lung und Aufrechnung

Die Abrech­nung mit dem Auf­trag­ge­ber hat inner­halb von 1. Quar­tal nach erfolg­rei­chem Zah­lungs­ein­gang zu erfol­gen. Sofern der Auf­trag­ge­ber eine Zwi­schen­aus­zah­lung möch­te, ist dies LIONHEAD schrift­lich bekannt zu geben.

11. Über­mitt­lung von Schuldnerdaten

LIONHEAD über­mit­telt Zah­lungs­er­fah­rungs­da­ten der Schuld­ner ins­be­son­de­re über unbe­strit­te­ne und nach Ein­tritt der Fäl­lig­keit unbe­zahl­te For­de­run­gen sowie Adress­da­ten an CRIF GmbH, Roth­schild­platz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, zur recht­mä­ßi­gen Ver­wen­dung im Rah­men ihrer Gewerbeberechtigungen.

12.Gerichtliche Gel­tend­ma­chung und Behand­lung der Inkas­s­o­kos­ten

1. Wird die For­de­rung gericht­lich durch den Auf­trag­ge­ber oder in sei­nem Namen durch beauf­trag­te Rechts­ver­tre­tung gel­tend gemacht, ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber, sämt­li­che im letz­ten Inkas­so­mahn­schrei­ben von LIONHEAD an den Schuld­ner aus­ge­wie­se­nen Inkas­s­o­kos­ten im Ver­fah­ren ord­nungs­ge­mäß als Neben­for­de­rung gel­tend zu machen.

2. Wer­den die­se Kos­ten im Ver­fah­ren nicht ord­nungs­gemäß als Neben­for­de­rung gel­tend gemacht, bleibt LIONHEAD berech­tigt, die­se dem Auf­trag­ge­ber direkt in Rech­nung zu stel­len, soweit sie durch den Auf­trag ent­stan­den sind. Soweit die Inkas­s­o­kos­ten jedoch kor­rekt gel­tend gemacht wur­den, aber vom Schuld­ner nicht bezahlt wer­den (z. B. auf­grund Ver­mö­gens­lo­sig­keit oder gerichtlicher Ableh­nung), trägt LIONHEAD das Risi­ko und es erfolgt kei­ne Wei­ter­ver­rech­nung an den Auftraggeber.

3. Wird dem Auf­trag­ge­ber durch LIONHEAD, ein verbun­de­nes Unter­neh­men oder ein von LIONHEAD vermit­tel­tes Unter­neh­men eine gericht­li­che Durch­set­zung sei­ner For­de­rung mit Über­nah­me der eige­nen Vertretungs­kos­ten ange­bo­ten, ver­pflich­tet sich der Auf­trag­geber, das Ver­fah­ren ent­spre­chend durch­zu­füh­ren. In diesem Fall trägt der Auf­trag­ge­ber sämt­li­che Gerichts­gebüh­ren gemäß Gerichts­ge­büh­ren­ge­setz (GGG) sowie alle sons­ti­gen Kos­ten, die von der Gegen­sei­te ein­ge­for­dert wer­den könn­ten, selbst. Die Betei­li­gungs­quo­te von 30 % am erziel­ten Ver­mö­gens­vor­teil wird in die­sem Fall verein­bart und bemisst sich am erziel­ten Gesamt­be­trag vor Abzug die­ser Kos­ten. Die gesetz­li­chen Inkas­s­o­kos­ten gemäß Inkas­s­o­kos­ten­ver­ord­nung ste­hen LIONHEAD zusätz­lich in vol­ler Höhe zu.

13. Schluss­be­stim­mun­gen I Auf­rech­nung I Gerichtsstand

Münd­li­che Neben­ab­re­den zu die­ser Ver­ein­ba­rung bestehen nicht. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser Ver­ein­ba­rung bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für einen Ver­zicht auf die­ses Form­erfor­der­nis selbst. LIONHEAD über­nimmt grund­sätz­lich kei­ne Ori­gi­nal­un­ter­la­gen. Soweit nicht zwin­gen­de gesetz­li­che Vor­schrif­ten dem ent­ge­gen­ste­hen, über­nimmt LIONHEAD auch kei­ne Ver­pflich­tung zur Auf­be­wah­rung über­las­se­ner Unter­la­gen. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, von allen an LIONHEAD über­ge­be­nen Doku­men­ten Kopien aufzubewahren.

Der Auf­trag­ge­ber ist nicht berech­tigt, mit For­de­run­gen gegen LIONHEAD auf­zu­rech­nen, es sei denn, die­se sind rechts­kräf­tig gericht­lich fest­ge­stellt oder von LIONHEAD aus­drück­lich schrift­lich anerkannt.

Soll­te eine Bestim­mung die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung gilt eine Rege­lung als ver­ein­bart, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung mög­lichst nahe­kommt. ür alle Strei­tig­kei­ten gilt aus­schließ­lich öster­rei­chi­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.

• Bei Ver­brau­chern (B2C): Gerichts­stand ist das für den Wohn­sitz des Ver­brau­chers zustän­di­ge Gericht.

• Bei Unter­neh­mern (B2B): Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist Wien.

Der Auf­trag­ge­ber ist damit ein­ver­stan­den, mit LIONHEAD via ein­fa­chem Email zu kor­re­spon­die­ren. Ins­beson­de­re kön­nen Zustel­lun­gen an den Auf­trag­ge­ber an die von ihm/ihr bekannt­ge­ge­be­ne Email­adres­se erfolgen.

Hand­schriftli­che Ände­run­gen der vor­ge­druck­ten Daten wer­den nicht zur Kennt­nis genommen

Wien, am ____________

Voll­macht 

Hier­mit wird LIONHEAD GmbH, Am Heid­jöchl 14/26/4, 1220 Wien mit dem Inkas­so mei­ner offe­nen Forderung

beauf­tragt. LIONHEAD wird bevoll­mäch­tig Sub­un­ter­neh­mer oder Rechts­an­wäl­te für das Inkas­so oder die Exeku-

tion zu beauf­tra­gen. Wei­ters wird LIONHEAD bevoll­mäch­tigt Aus­künf­te und Doku­men­te von Vertragspartnern,

Gerich­ten, Behör­den sowie von Par­tei­en­ver­tre­tern her­aus­zu­ver­lan­gen, wenn die­se Aus­künf­te für die Betreibung

oder für die Sach­ver­halts­er­mitt­lung von Inter­es­se sind. LIONHEAD GmbH wird ermäch­tigt Straf­an­zei­ge gegen

den Schuld­ner ein­zu­brin­gen, sofern sich der Ver­dacht einer Straf­tat erhär­tet, sowie ermäch­tigt gegen den Schuld-

ner Anzei­ge auf­grund einer Ver­wal­tungs­straf­tat einzubringen.

ANHANG III — Widerrufsbelehrung 

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­ben von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns

LIONHEAD GmbH
Am Heid­jö­chel 14/26/4
1220 Wien

E‑Mail office@lionhead.at

mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter- Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein- schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs- mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus-übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.“

ANHANG IV — Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zu- rück)

An die

LIONHEAD GmbH
Am Heid­jö­chel 14/26/4
1220 Wien

E‑mail office@lionhead.at

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abge­schlos­se­nen Ver­trag über die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienstleistung:

Pro­zess­fi­nan­zie­rung

Ver­trag vom

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)

Datum

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Wienerhomepages.at ist Experte im Bereich SEO, Suchmaschinenoptimierung und Webdesign. Wienerhomepages.at übernimmt für seine Klienten die vollständige Betreuung des Web-Auftritts sowie der Optimierung der Homepage. Herr Mag. Heller ist Gründer und Geschäftsführer der Online-Agentur. Zu seinen Kunden zählen namhafte Persönlichkeiten aus Medizin und Wirtschaft. Der Firmensitz der Online-Agentur befindet sich in Wien.

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Hinweis

Geschätzte Kunden, aufgrund unserer hohen Nachfrage übernehmen wir vorrangig Aufträge mit einer Auftragsgebühr.

Informativ halten wir fest, dass wir KEINE Rechtsberatung und keine Aktenaufbereitung anbieten! Für eine Sachverhaltsaufbereitung können Sie sich gerne an unsere Partneranwälte wenden. Ihre zum Inkasso übergebene Forderung MUSS bestimmt und UNBESTRITTEN sein.

Danke für Ihr Verständnis.
Das Team von LIONHEAD INKASSO